Dekarbonisierung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt mit der BIK klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland. Die Dekarbonisierung sowie die Speicherung und Nutzung von CO2 stehen in engem Zusammenhang. Die Themen sind daher in zwei Fördermodulen und 5 Teilmodulen einer gemeinsamen Förderrichtlinie ausgestaltet.

 Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie

    • Investitionsvorhaben (AGVO): Förderung bis zu 30 Millionen Euro
      • Die Förderhöhe beträgt bis zu 30 Millionen Euro pro Unternehmen. Die Förderintensität beläuft sich auf bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei einer hundertprozentigen Reduktion der direkten Treibhausgasemissionen (außer bei Biomassevorhaben), steigt die Förderintensität auf bis zu 50 Prozent.
    • Investitionsvorhaben (TCTF): Förderung bis zu 200 Millionen Euro
      • Förderfähigen Kosten beinhalten Investitionskosten, insbesondere Kosten für Ausrüstungen, Maschinen oder Anlagen, die für:
        • die Elektrifizierung,
        • die Umstellung auf erneuerbaren Wasserstoff oder
        • aus erneuerbaren Wasserstoff gewonnene Brennstoffe als Ersatz für fossile Brennstoffe erforderlich sind.
      • Die Förderintensität beträgt bei Elektrifizierungsvorhaben bis zu 30 Prozent und bei Vorhaben zur Umstellung auf Wasserstoff oder aus Wasserstoff gewonnene Brennstoffe bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten.
    • Forschungsvorhaben (AGVO): Förderung bis zu 35 Millionen Euro
      • Industrielle Forschung nach Artikel 2 Nr. 85 AGVO: Förderung bis zu 35 Millionen Euro
      • Experimentelle Entwicklung nach Artikel 2 Nr. 86 AGVO: Förderung bis zu 25 Millionen Euro
      • Durchführbarkeitsstudien nach Artikel 2 Nr. 87 AGVO: Förderung bis zu 8,25 Millionen Euro

Modul 2: Anwendung und Umsetzung von CCU und CCS

    • Investitionsvorhaben (AGVO): Förderung bis zu 30 Millionen Euro
      • Antragsberechtigt für das Modul 2 sind einzelne Unternehmen und Konsortien, die Anlagen mit im Sinne der „Carbon Management-Strategie“ schwer vermeidbaren Emissionen von CO2 planen oder betreiben. Ein Konsortium besteht aus mehreren antragsberechtigten Unternehmen, die ein oder mehrere Produkte gemeinsam in Deutschland herstellen oder planen herzustellen
    • Innovationsvorhaben (anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung, AGVO): Förderung bis zu 35 Millionen Euro
      • Industrielle Forschung: Förderung bis zu 35 Millionen Euro
      • Experimentelle Forschung: Förderung bis zu 25 Millionen Euro
      • Durchführbarkeitsstudien: Förderung bis zu 8,25 Millionen Euro
      • Bei Innovationsvorhaben (anwendungsorientierten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben) nach Teilmodul 2 kann ein Konsortium auch aus mehreren antragsberechtigten Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Universitäten und mindestens einem Unternehmen bestehen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt, bestehend aus Skizze und anschließendem förmlichen Förderantrag.

Erster Förderaufruf: Bis 30. November 2024 Skizze einreichen.

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Abkürzungen:
  • Carbon Capture and Utilization (CCU)
  • Carbon Capture and Storage (CCS)

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buhlmann marc     

Marc Buhlmann B.A.

Fördermittelmanager

+49 (641) 94364-50