Energie Sensorik Software

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Investitionsvorhaben zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz in Unternehmen.

Förderfähig sind insbesondere der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme:

  • von Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems oder eines Umweltmanagementsystems (Energiemanagement-Software).
  • von Sensoren und von Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energieströmen sowie zur Erfassung sonstiger für den Energiebedarf relevanter Größen zwecks einer Einbindung in das Energie- oder Umweltmanagementsystem.
  • von Steuer- und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen, sofern der vornehmliche Zweck in der Reduktion des Energiebedarfs liegt.

Zu den förderfähigen Investitionen zählen insbesondere:

  • Der Erwerb einer Lizenz zur Nutzung einer Energiemanagement-Software oder Softwarelösung
  • Der Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von
    • Sensoren zur Integration in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem bzw. alternatives System
    • Analog-Digital-Wandlern
    • Aktoren zur effizienten Steuerung/Regelung von Energieströmen
    • Datenloggern sowie Gateways zur Übertragung von Sensordaten zur Softwarelösung, deren Einsatz zur quantifizierbaren Reduktion des Energieverbrauchs führen soll
  • Einweisung/Schulung durch Dritte im Umgang mit der geförderten Softwarelösung
  • Sofern es sich bei der Energiemanagement-Software um einen Cloud-Dienst handelt: Die vollständigen externen Kosten zur Nutzung

Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen in gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen sowie Maßnahmen, die vor der Antragsstellung bereits begonnen haben.

Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Unternehmensgröße:

  • kleine Unternehmen: 45% der förderfähigen Kosten,
  • mittlere Unternehmen: 35% der förderfähigen Kosten
  • große Unternehmen: 25% der förderfähigen Kosten.

Förderfähige Kosten sind alle Kosten für die Umsetzung der Maßnahme sowie Nebenkosten für die Planung und Installation. Förderfähig sind ebenfalls Kosten für den Anschluss der geförderten Technologien, inklusive notwendiger baulicher Maßnahmen und die Erstellung eines Messkonzepts durch Dienstleistende.

Die maximale Zuschusshöhe beträgt 20 Mio. € Anträge zur Förderung bearbeitet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Eine Antragsstellung ist jederzeit möglich.

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieeffizienz_und_Prozesswaerme/Modul3_Energiemanagementsysteme/modul3_energiemanagementsysteme_node.html

Eine Liste förderfähiger Softwaresysteme findet sich zudem unter:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieeffizienz_und_Prozesswaerme/Modul3_Energiemanagementsysteme/ems_liste_foerderfaehige_software.html?nn=1464892

Haben Sie Fragen? - Ich helfe Ihnen gerne!

buhlmann marc     

Marc Buhlmann B.A.

Fördermittelmanager

+49 (641) 94364-50