Artificial Intelligence Business

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt bei Innovationsaktivitäten in Deutschland, die den Fokus auf nichttechnische Neuerungen beispielsweise im digitalen, kreativwirtschaftlichen, sozialen oder ökologischen Bereich legen.

Folgende Projekte sind förderwürdig:

  • Machbarkeitsprojekte: experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests,
  • Marktreifeprojekte: komplexe Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für bis zu 12 Monate (Machbarkeitsprojekte) oder bis zu 24 Monate (Marktreifeprojekte). Höhe Zuschuss hängt von Art Projekt und Größe Unternehmen ab.

Für Machbarkeitsprojekte erhalten

  • gemeinnützige Unternehmen bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • Kleinstunternehmen bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • kleine Unternehmen bis zu 65 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • mittlere Unternehmen bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten und
  • Forschungseinrichtungen und Hochschulen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Für Marktreifeprojekte erhalten

  • gemeinnützige Unternehmen bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • Kleinstunternehmen bis zu 55 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • kleine Unternehmen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • mittlere Unternehmen bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten und
  • Forschungseinrichtungen und Hochschulen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Die maximale Förderhöhe beträgt

  • für Machbarkeitsprojekte bis zu EUR 80.000, für Marktreifeprojekte bis zu EUR 330.000,
  • für Forschungseinrichtungen und Hochschulen maximal EUR 180.000.

Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt im Rahmen von thematischen Ausschreibungsrunden („Calls“), die ungefähr im Halbjahresrhythmus veröffentlicht werden.

Der aktuelle Ausschreibungsrunde des IGP ist am 11.12.2024 mit dem

Call „Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für die bessere Nutzung von Daten und Künstlicher Intelligenz (KI)“

gestartet. Antragsgegenstand sind Projekte, die den allgemeinen Kriterien der IGP-Förderrichtlinie genügen und zudem

  • auf innovative Verbesserungen in der Nutzung von Daten und/oder KI zielen und
  • marktorientierte Innovationen entwickeln, die Vorteile gegenüber bestehenden Lösungen versprechen.

Dazu gehören unter anderem neue Ansätze um Daten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Kultur nutzbarer zu machen, innovative Konzepte für Datasharing oder –pooling, Verbesserung oder Schaffung von verantwortungsvollen Daten- und KI-Ökosystemen, neue Anwendungen und Nutzungsmöglichkeiten für KI (z.B. für neue Services, inkl. „AI for good“), neue Fachkräfte-, Schulungs- und Informationsangebote zu KI oder Datennutzung, neue Lösungen für Herausforderungen im KI-Kontext sowie zukunftsweisende Anwendungen und Konzepte zur besseren Datennutzung, u.a. im

Zusammenhang mit KI.

Es gelten sämtliche in der IGP-Förderrichtlinie genannten Voraussetzungen und Kriterien zur Förderentscheidung, d.h. neben den allgemeinen Voraussetzungen sind wesentlich

  • Innovationshöhe,
  • Vermarktungschancen,
  • positive Effekte auf Dritte,
  • Qualität und Überzeugungskraft des Projekts,
  • Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten sowie
  • Förderbedarf bzw. Anreizeffekt.

Formulare für skizzenhafte Teilnahmeanträge zur ersten Auswahlphase sind unter www.bmwk.de/igp verfügbar.

Die Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge endet am 11.02.2025 um 15.00 Uhr.


Anträge, die im Teilnahmewettbewerb überzeugen konnten, kommen in die Jurybewertung.

Die Antragstellenden können zur Vorstellung ihres Projekts im Pitch, voraussichtlich im Juni 2025, eingeladen werden. Die Festlegung des genauen Termins bzw. Zeitpunkts und Orts des Pitches erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und wird vom Projektträger kommuniziert.

Antragsteller, deren Teilnahmeanträge überzeugen konnten, werden zur Vollantragsstellung aufgefordert. Nach dieser Aufforderung sollte der Vollantrag innerhalb von sechs bis acht Wochen eingereicht werden.

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Innovation/igp.html

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André Schöppe

Fördermittelmanager

+49 (641) 94364-50