Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des erneuerbaren Wasserstoffs und seiner Derivate sowie den Aufbau von Importrouten nach Deutschland.
Damit sollen der dringend erforderliche Markthochlauf von erneuerbarem Wasserstoff und seinen Derivaten sowie entsprechender Herstelltechnologien effektiv unterstützt werden und ein Beitrag zur Importstrategie der Bundesregierung geleistet werden sowie mittelbar zur Treibhausgas-Minderung.
Folgende drei Förderziele sollen in zwei Modulen erreicht werden:
- der zeitnahe und zielgerichtete Aufbau eines globalen Marktes für erneuerbaren Wasserstoff und seine Derivate und die hierdurch bewirkte Preissenkung durch Skalierung und Innovation,
- die Förderung des Einsatzes und der Anwendung von Technologien zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und seinen Derivaten von Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland,
- die Vorbereitung und Umsetzung von Importrouten nach Deutschland.
Geförderte Vorhaben sollen der Umsetzung dieser drei Förderziele dienen und werden in Bezug auf ihren Beitrag zur Zielerreichung bewertet.
Modul 1 fokussiert auf die industrielle Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und seinen Derivaten; Modul 2 adressiert hierzu begleitende Vorhaben der Grundlagenforschung und industriellen Forschung, wissenschaftliche Studien und Ausbildungsmaßnahmen.
Hierfür werden im Modul 1 Vorhaben zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und seinen Derivaten in industriellem Maßstab in Umsetzungsländern außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz durch Investitionsbeihilfen gefördert.
Zusätzlich können Forschungsvorhaben bei Hochschulen und Forschungseinrichtungen gefördert werden, sofern die Förderung keine Beihilfe darstellt und sie die Investitionsmaßnahme eines Unternehmens begleiten und zu ihrer effizienteren Umsetzung beitragen, oder wenn sie die systemische Einbettung des Vorhabens in das Energiesystem des Umsetzungslandes untersuchen.
Ergänzend hierzu können Durchführbarkeitsstudien von Unternehmen gefördert werden, wenn sie die mögliche Umsetzung einer Investition in eine nachhaltige Erzeugungsanlage für Wasserstoff beziehungsweise seine Derivate in einem entsprechenden Umsetzungsland untersuchen.
Modul 1 umfasst somit
- Vorhaben zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und Fortentwicklung innovativer Erzeugungstechnologien, wie zum Beispiel die Installation von Elektrolyseuren oder die Wasserstofferzeugung aus biogenen Rest- und Abfallstoffen. Der Förderzweck für Vorhaben dieser Art ist die Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff und die marktnahe Erprobung innovativer Erzeugungstechnologien, die sich vergleichsweise nah an der Marktreife befinden, in industriellem Maßstab. Die Förderung von Anlagen zur Erzeugung in industriellem Maßstab erfolgt als Investitionsbeihilfe auf der Grundlage und unter den Voraussetzungen von Artikel 41 Absatz 1 und 3 AGVO. Die Investitionsbeihilfe kann sich auf gewidmete Infrastruktur für die Übertragung oder Verteilung des in der Anlage produzierten erneuerbaren Wasserstoffs sowie auf geographisch nahegelegene Speicheranlagen für diesen erneuerbaren Wasserstoff erstrecken. Durchführbarkeitsstudien zur Entscheidungsunterstützung für Investitionen für Erzeugungsanlagen für erneuerbaren Wasserstoff können auf der Grundlage und unter den Voraussetzungen von Artikel 49 Absatz 1 und 2 AGVO gefördert werden, unabhängig davon, ob die untersuchte Investitionsmaßnahme bei günstigem Ergebnis der Studie umgesetzt wird.
- Vorhaben zur Herstellung von Wasserstoffderivaten, die als flüssige oder gasförmige erneuerbare Kraft- oder Brennstoffe nicht biologischen Ursprungs einzustufen sind, zum Beispiel Ammoniak, Kerosin, Diesel, Methanol. Der Förderzweck bezieht sich in diesem Fall auf die Bereitstellung von Wasserstoffderivaten für bestimmte Endabnehmer-Technologien in industriellem Maßstab oder die marktnahe Erprobung innovativer Prozesse, die sich vergleichsweise nah an der Marktreife befinden. Die Förderung erfolgt durch Investitionsbeihilfen auf der Grundlage und unter den Voraussetzungen von Artikel 41 Absatz 1 und 3 AGVO. Durchführbarkeitsstudien zur Entscheidungsunterstützung für entsprechende Investitionsmaßnahmen können auf der Grundlage und unter den Voraussetzungen von Artikel 49 Absatz 1 und 2 AGVO gefördert werden, unabhängig davon, ob die untersuchte Investitionsmaßnahme bei günstigem Ergebnis der Studie umgesetzt wird.
- Integrierte Vorhaben zur Umsetzung einer Wasserstoffwertschöpfungskette von der Erzeugung elektrischer Energie aus erneuerbaren Quellen über die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff bis zur Herstellung von Derivaten. Der Förderzweck für integrierte Vorhaben umfasst alle oben genannten Zwecke für die jeweiligen Fördergegenstände sowie die Demonstration von Synergien zwischen den Prozessschritten. Die Einordnung der verschiedenen Elemente der Wertschöpfungskette richtet sich nach den oben genannten Artikeln und Absätzen der AGVO.
- Begleitende Forschungsarbeiten, deren Förderung keine Beihilfe darstellt, bei Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Der Förderzweck liegt in diesen Vorhaben darin, dass die begleitete Investitionsmaßnahme effizienter geplant und umgesetzt wird und die Umsetzungserfahrungen effizienter ausgenutzt werden, um Erkenntnisse für den Markthochlauf der Technologien zu gewinnen.
In Modul 2 werden – das jeweilige Modul 1 begleitende – internationale Vorhaben der Grundlagenforschung und industriellen Forschung, wissenschaftliche Studien und Ausbildungsmaßnahmen unterstützt. Es werden begleitende Vorhaben entlang der gesamten Wasserstoffwertschöpfungskette von Erzeugung über Speicherung und Transport einschließlich übergeordneter, systemischer Fragestellungen gefördert. Auch der Aufbau von relevanten Forschungsinfrastrukturen ist förderfähig. Die Entwicklung von Betreibermodellen mit Bezug zu einem Vorhaben des Moduls 1 werden gefördert.
Modul 2 umfasst somit
- Begleitvorhaben, die Fragestellungen der Materialforschung und Prozessentwicklung sowie relevante KI-Ansätze (Künstliche Intelligenz) untersuchen mit dem Ziel zur Beschleunigung und Kostenreduzierung von Prozessen zu führen und so den Markthochlauf zu begünstigen.
- Vorhaben zu begleitenden Analysen/Systemstudien zur Erzeugung und Integration von erneuerbarem Wasserstoff in das Energiesystem (beispielsweise Simulationen/Modellierungen, techno-ökonomische Analysen, Potenzialanalysen, Pfadbewertungen, Machbarkeitsstudien).
- Vorhaben, die Aspekte der akademischen und Berufsausbildung berücksichtigen und in die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten integrieren. Die Unterstützung des Aufbaus von Kapazitäten vor Ort, wenn diese dort im erforderlichen Maße noch nicht vorhanden sind, um die zu etablierenden Technologien und Prozesse nachhaltig und langfristig zu betreiben, ist essentiell.
- Begleitende Forschungsvorhaben für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und die Entwicklung innovativer Erzeugungstechnologien. Hierzu zählt auch die Kombination mit Technologien zur Bereitstellung des notwendigen Rohstoffs „Wasser“ beispielsweise durch Meerwasserentsalzung mit erneuerbaren Energien oder die direkte Meerwasserelektrolyse. Fokus von Vorhaben dieser Art ist die begleitende anwendungsorientierte Grundlagenforschung zu Technologien für die Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff.
- Begleitende Forschungsvorhaben zur Herstellung von Wasserstoffderivaten auf Basis von erneuerbarem Wasserstoff. Hierzu zählt die Umwandlung von Wasserstoff in chemische Rohstoffe und synthetische Kraftstoffe (zum Beispiel Ammoniak, E-Kerosin, E-Diesel, Methanol, andere Alkohole). Fokus ist die begleitende anwendungsorientierte Grundlagenforschung zur Bereitstellung von Wasserstoffderivaten für bestimmte Endabnehmer.
- Begleitende Forschungsvorhaben für die Speicherung und den Transport von erneuerbarem Wasserstoff. Hierzu zählen beispielsweise Materialforschung im Bereich von Wasserstofftanks und Wasserstoffleitungen sowie zu Trägersubstanzen für alle Transportformen (zum Beispiel Flüssigwasserstoff, LOHC, Ammoniak).
Die Vorhaben sollen insoweit eine klare Praxisrelevanz aufweisen, als dass die generierten Erkenntnisse einen Beitrag zum internationalen Markthochlauf von Wasserstoff leisten.
Nicht gefördert werden:
- Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff und dessen Derivaten auf Basis fossiler Energieträger beziehungsweise mithilfe von Strom aus Kernkraftwerken;
- Anlagen zur Abscheidung und Bereitstellung von Kohlenstoffdioxid (CO2);
- Anlagen zur Herstellung von Derivaten, in denen CO2 verwendet wird, das aus reinen Verbrennungsprozessen für fossile Energieträger abgeschieden wurde;
- Vorhaben, die keine wirtschaftliche Beteiligung des Antragstellers an der Investitionsmaßnahme im Umsetzungsland umfassen (gilt nicht für Modul 2);
- der Erwerb gebrauchter Anlagen sowie neuer Anlagen mit überwiegend gebrauchten Anlagenteilen;
- Vorhaben, zu deren Durchführung ein Gesetz oder eine behördliche Anordnung verpflichtet;
- Steuern, Umlagen und Abgaben des Antragstellers.
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen im Sinne der Begriffsbestimmung in Nummer 3, sofern sie ihren Hauptsitz innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz sowie zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland haben.
- In Modul 1 gilt: Hochschulen und Forschungseinrichtungen, sofern sie geförderte Investitionsmaßnahmen von Unternehmen durch Forschungsarbeiten begleiten.
- In Modul 2 gilt: Hochschulen und Forschungseinrichtungen, sofern sie Forschungsvorhaben der Kategorie industrielle Forschung oder Grundlagenforschung nach Artikel 25 AGVO Absatz 1 und 2 Buchstabe a und b auch im Verbund mit Unternehmen umsetzen.
- Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.
Die FuE-Beihilfeintensität pro Beihilfeempfänger darf folgende Sätze nicht überschreiten:
- 100 Prozent der beihilfefähigen Kosten für Grundlagenforschung,
- 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten für industrielle Forschung.
KMU Boni sind ggf. möglich.
Das Zuwendungsverfahren ist zweistufig, bestehend aus Projektskizze und förmlichem Zuwendungsantrag.