Mit der Förderung „KI4KMU“ zur Förderung von Projekten zum Thema „Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz in KMU“ wird das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bisherige Aktivitäten im Bereich KI gezielt ergänzen, indem KMU-getriebene Ansätze in Forschung und Entwicklung (FuE) mit einem maßgeblichen Forschungsanteil adressiert werden.
Damit sollen gezielt weitere Potenziale gehoben werden, die in der Verbindung von KI als Teil der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) mit weiteren Schlüsseltechnologien liegen. Die Richtlinie fokussiert insbesondere auf die aktuelle Generation kleiner und mittlerer Technologieunternehmen, die ihre Innovationsfähigkeit durch Spitzenforschung im Bereich KI ausbauen wollen. Mit der Förderung von Verbundprojekten soll die Zusammenarbeit dieser KMU mit der Wissenschaft gestärkt und intensiviert werden, um die Spitzenposition Deutschlands im Bereich KI zu sichern und weiter auszubauen.
Die Fördermaßnahme ist Teil der Umsetzung der KI-Strategie der Bundesregierung und der Hightech Strategie 2025.
Gefördert werden innovative FuE-Vorhaben, die einen signifikanten Neuheitsgrad gegenüber dem für die Lösungskonzepte relevanten aktuellen internationalen Stand der Wissenschaft und Technik im Bereich von KI-Methoden ansetzen. Das Themenspektrum umfasst:
- automatisierte Informationsaufbereitung;
- digitale Assistenten:
- B. für Personen in gefährlichen bzw. belastenden Umgebungen, für den sozialen Bereich (u. a. eingeschränkte bzw. ältere Menschen, selbstbestimmtes Leben, Menschen in Belastungssituationen);
- Computer Vision/Bildverstehen;
- Sprach- und Textverstehen:
- domänenspezifische Inhalte (mit Ausnahme der in Nummer 1.1 genannten Einschränkungen),
- zielgruppenspezifische Inhalte (z. B. Alter, Dialekt, Nicht-Muttersprachler),
- privacy-by-design-Ansätze bei solchen Systemen;
- datengetriebene Systeme und Datenengineering;
- Grundfragen zu intelligenten Systemen:
- B. Nachvollziehbarkeit und Erklärbarkeit von Prozessen und Systemen zur automatisierten Entscheidungsunterstützung und -findung;
- neue Ansätze zur Herstellung von Transparenz in KI-Systemen.
Außerdem können Vorhaben mit weiteren aktuellen KI-bezogenen FuE-Ansätzen gefördert werden. So kommt es gegenwärtig u. a. darauf an, datengetriebene Ansätze und Anwendungen von KI-Methoden beispielhaft zu realisieren und für eine Vielzahl von Anwendern in der Industrie und weiteren Domänen verfügbar zu machen. In diesem Zusammenhang entwickeln sich neue Herangehensweisen, die aktuell mit Begriffen wie Data Analytics oder Data Farming beschrieben werden. Eine wachsende Bedeutung nehmen hierbei auch Themen der Datendurchgängigkeit, -speicherung und -eignerschaft ein. Immer müssen dabei KMU-Spezifika angemessen berücksichtigt werden, um Lösungen breit verfügbar zu machen und Individuallösungen zu überwinden. Hierbei sind insbesondere KMU-spezifische IT-Infrastrukturen zu beachten, die sich meistens durch weniger mächtige Software- und Datenbanklösungen auszeichnen. Daher besteht Bedarf an geeigneten Schnittstellen zu diesen leichtgewichtigen Systemen. Außerdem müssen preisgünstige Lösungen für solche Technologien geschaffen werden, die bisher von KMU aus Kostengründen oftmals noch gar nicht eingesetzt werden. Zusätzlich ist auch davon auszugehen, dass entsprechende Kompetenzen in KMU oft nicht auf definierte Rollen konzentriert sind.
Die Vorhaben sollen insbesondere in einer oder in mehreren der nachfolgenden Domänen umgesetzt werden:
- Erneuerbare Energien, Ökologie und Umweltschutz;
- Logistik, Mobilität und Automobil;
- Produktionstechnologien, Prozesssteuerung und Automatisierung;
- innovative nutzerorientierte Dienstleistungen;
- Daten- und IKT-Wirtschaft.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten3 fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. In der Regel können diese – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (siehe Anlage) bis zu 50 % anteilfinanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Für junge Unternehmen (Start-Ups) aus dem KI-Bereich, deren Gründung zum Zeitpunkt des geplanten Projektbeginns weniger als drei Jahre zurückliegt, können zuwendungsfähige projektbezogene Kosten bis zu einem Höchstbetrag von maximal 100 000 Euro pro Jahr anteilig gefördert werden. Hinsichtlich der Beihilfeintensität sind unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (siehe Anlage) bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen individuelle Aufschläge möglich. Für diese Unternehmen ist daher im Einzelfall eine Anteilsfinanzierung von bis zu 75 % möglich, wenn gleichzeitig die Aufbringung des verbleibenden Eigenanteils nachvollziehbar darstellbar ist.
Von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. Eine Anteilsfinanzierung ist bis zu einer Höhe von maximal 35 % möglich.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2020/03/2876_bekanntmachung