Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert den Einsatz von modernen Klimaschutz-Technologien in der Kälte- und Klimatechnik zur Steigerung der Energieeffizienz an stationären Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden.
Die förderfähigen Maßnahmen betreffen die Installation von Anlagen, deren Nach- und Umrüstung sowie die Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen. Folgende Punkte sind förderfähig:
- Installation der Kälteerzeugungseinheit von stationären Kälte- und Klimaanlagen und von Rückkühlsystemen
- Flüssigkeitskühlsätze und Direktverdampfungsanlagen
- Ab- und Adsorptionsanlagen (ohne Komponenten und Systeme für den Freikühlbetrieb)
- Kälteerzeuger mit indirekter Verdunstungskühlung beziehungsweise mit adiabatischer Kühlung in Rückkühlern sowie Trockenkühler
- Nicht gefördert werden Kälteerzeuger einschließlich der zugehörigen Komponenten und Systeme, die überwiegend der Kühlung von Verkaufskühlmöbeln dienen, sowie steckerfertige Verkaufskühlmöbel
- Installation von stationären Wärmepumpen zur Abwärmenutzung – Fördervoraussetzung ist die Nutzung von Prozessabwärme zu Heizzwecken in einer separaten Heizung oder für einen verfahrenstechnischen Prozess.
- Nachrüstung von Trockenkühlern als Vor- oder Freikühler
- Installation von Komponenten und Systemen (in Verbindung Förderung Installation Kälteerzeugungseinheit)
- Tiefkühl-(TK)-Stufen
- Luftkühler und Rückkühler
- thermische Speicher
- Rohrleitungen von Kühlsolekreisläufen
- Komponenten zur Abwärmenutzung der Kälteanlage und zum Wärmepumpenbetrieb
- Komponenten für den Freikühlbetrieb sowie Nachrüstung von Steuer-und Regelungstechnik für Vor- und Freikühlbetrieb
- Einbindung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen (bestehende, kleine Kompressions-Kälte- oder Klimaanlagen mit fluorhaltigen Kältemitteln)
- Umrüstung auf ein Kohlenwasserstoff-Kältemittel mit mindestens 0,5 und höchstens 10 Kilogramm Füllmenge sowie
- Einbau eines druckgesteuerten Drehzahlreglers für den Verflüssigerventilator zur Absenkung des Verflüssigungsdruckes der Anlage bei niedrigen Außentemperaturen
Antragsberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Hochschulen und Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen, unabhängig von der Gewinnerzielungsabsicht.
Die Höhe des Zuschusses wird aufgrund der Art der Anlage und der Leistung berechnet. Die Förderhöchstgrenze beträgt insgesamt EUR 200.000 pro Maßnahme, bei Anwendung der AGVO maximal 15 Prozent der Investitionskosten, bei Anwendung der De-minimis-Regelungen maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Für die Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen gibt es abhängig von der Art der Maßnahme und der Anlage eine mögliche Pauschale.