Förderung im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Gefördert werden innovative und modellhafte Klimaschutzprojekte, bei denen der schonendere Umgang mit wichtigen Ressourcen, wie Wasser, Kunststoffe, Konsumgüter und wichtigen Rohstoffen forciert, der Ressourcenverbrauch reduziert und Abfälle vermieden oder deutlich vermindert werden.
Die Projekte sollen einen aktiven Beitrag zu den deutschen Klimaschutzzielen leisten. Insbesondere im Abfallbereich sind die Potenziale für entsprechende Klimaschutzmaßnahmen deutlich größer als bisher angenommen.
Mögliche Projektinhalte könnten beispielsweise
- breit angelegte Unterstützungs- und Beratungsangebote zur Verlängerung der Lebens- bzw.
Nutzungsdauer von Alltagsprodukten,
- Sharing- und andere Konzepte, die einen Anreiz zum Mieten statt Kaufen geben,
- Strategisches Abfall- und Ressourcenmanagement,
- Maßnahmen zur Einführung von Rücknahme-, Rückgabe und Kreislaufsystemen oder
- Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeits- und Fachkräfte
sein. Die Projekte können bei Kommunen, direkt für Verbraucher*innen, in der Wirtschaft oder Bildungsarbeit angesiedelt sein und sollen in unterschiedlichen Handlungsfeldern einen Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten und diese in die Weite sichtbar machen.
Die Förderung erfolgt in drei Modulen:
- Modul 1 soll innovative Projektideen entwickeln und pilothaft erproben
- Modul 2 soll bereits erprobte und erfolgreiche Ansätze stärken und verstetigen
- Modul 3 adressiert Organisationen, die bundesweit durch lokale Einrichtungen vertreten sind und in diesen bereits erprobte Klimaschutzmaßnahmen umsetzen möchten
Ziel ist die lokale Verankerung von Maßnahmen an zahlreichen Standorten bundesweit.
In allen drei Modulen wird ein angemessener Eigenmittelanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent des Gesamtvolumens der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten vorausgesetzt. Dies gilt auch für Klimaschutz- und Energieagenturen sowie gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH). Abweichungen von dieser Regelung sind für öffentlich institutionell geförderte Forschungseinrichtungen und staatliche Hochschulen möglich.
Projektideen müssen eine konkrete Umsetzungsorientierung ausweisen. Auf direktem oder indirektem Weg müssen Treibhausgasemissionen eingespart und somit einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung geleistet werden.
Zweistufiges Antragsverfahren. Bis 15.09.2023 können Antragsberechtigte Projektskizzen zum Aufruf „Klimaschutz durch Steigerung der Ressourceneffizienz“ einreichen.
https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/innovative-klimaschutzprojekte