Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt vorwettbewerbliche Verbundprojekte. Insbesondere Vorhaben mit Leuchtturmcharakter, die technologische Machbarkeit, wirtschaftliche Umsetzbarkeit und den Nutzen neuer, innovativer digitaler Technologien und Anwendungen demonstrieren, werden gefördert.
Die Förderung adressiert die Schwerpunktbereiche „Technologien“, „Anwendungen“ und „Ökosysteme“. Diese setzen aufeinander auf und bilden in ihrer Kombination den Rahmen für die angestrebten Projekte:
- Technologien: Methoden der KI-Entwicklung, neueste Kommunikationstechnologien, Bausteine/Komponenten für IT-Sicherheitstechnologien, Daten-Technologien, Quanten-Computing-Software, Geoinformationssysteme (GIS) und Umweltdatentechnologien, Digitalisierung der Wirtschaft
- Anwendungen: Digitale Produktion (Industrie 4.0), digitale Nachhaltigkeit, intelligente Lebens- und Arbeitsumgebungen, intelligente Systeme zur Krisenprävention und -bewältigung
- Ökosysteme: Entwicklung volkswirtschaftlich relevanter „Ökosysteme“, um den Transfer neuer Technologien und Anwendungen in die breite wirtschaftliche Nutzung, insbesondere den Mittelstand, zu beschleunigen.
Zudem werden spezifische, begleitende Forschungsaktivitäten gefördert.
Förderung in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von normalerweise 3 Jahren.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für Unternehmen – je nach Anwendungsnähe – bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten
(als kleines oder mittleres Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten) und - für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Zur Umsetzung des Programms werden zu einzelnen Schwerpunkten Förderaufrufe mit Angaben zum Förderverfahren im Internet veröffentlicht. Der aktuelle Call fokussiert Innovationskonzepte (siehe folgende Zusammenstellung)
Fördercall Innovationskonzepte
Ein Segment des Förderprogramms „Entwicklung Digitaler Technologien“ sind sogenannte „Innovationskonzepte“, die es ermöglichen sollen, über die im Förderprogramm benannten Schwerpunkte hinaus, zukunftsweisende Ansätze für die weitere Entwicklung und Nutzung digitaler Technologien vorzuschlagen.
Im Vordergrund stehen konzeptionelle Arbeiten, beispielsweise zur Anbahnung neuartiger Geschäftsmodelle und Ökosysteme, die auf dem Einsatz bzw. der Nutzung digitaler Technologien beruhen. Die Entwicklung muss mit wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Chancen einher gehen und zur Stärkung von Standortperspektiven beitragen. Die Ergebnisse dieser konzeptionellen Arbeiten sollen hinsichtlich Tragfähigkeit und Erfolgsaussichten für weitergehende Maßnahmen gutachterlich bewertet werden. Sie können nachfolgend Ausgangspunkt für entsprechende FuE-Projekte bis hin zu ganzen Technologieprogrammen zur praktischen Umsetzung, Erprobung und Demonstration des Innovationskonzepts sein.
Das BMWK strebt durch „Innovationskonzepte“ an, Entwicklungsansätze im Bereich der digitalen Technologien mit einem herausragenden Innovationspotenzial zu identifizieren und aufzugreifen.
Im Rahmen konzeptioneller Arbeiten sollen:
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- technische, ökonomische und gesellschaftliche Zielsetzungen und Mehrwerte herausgearbeitet werden, die sich durch das Konzept zur Nutzung bzw. dem Einsatz digitaler Technologien ergeben können. Unmittelbare Technologieentwicklungen sind nicht Gegenstand eines Innovationskonzepts und mithin nicht förderfähig.
- Analysen und Bewertungen zur technologischen Machbarkeit, zum Marktpotenzial, zu den Bedarfen in der Wirtschaft sowie zur Nachhaltigkeit des Ansatzes erarbeitet werden.
- Umsetzungsstrategien entwickelt werden (erforderliche Schritte, erforderliche Partner aus Wirtschaft und Wissenschaft einschließlich der Einholung von Unterstützungszusagen bzw. Netzwerkbildung).
Die Projektlaufzeit für ein Innovationskonzept beträgt typischerweise 6 Monate, höchstens jedoch 12 Monate. Der Verbund soll aus mindestens zwei und maximal drei Projektpartnern aus Wirtschaft und Wissenschaft bestehen.
Bitte beachten Sie, dass das von Ihnen vorgeschlagene Innovationskonzept eine strategische Bedeutung für den deutschen und europäischen Wirtschaftsraum haben muss. Zudem entsteht mit der Projektbewilligung kein Anspruch auf eine nachfolgende Förderung durch das BMWK oder andere Organisationen.
Bitte beachten Sie auch, dass die Projektskizze bzw. die Idee für das Innovationskonzept neu sein sollte. Projektskizzen, die zuvor bei einem anderen Technologiewettbewerb abgelehnt wurden und nur geringfügig oder gar nicht modifiziert wurden, werden grundsätzlich abgelehnt.