Verkehr

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMDV) fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des „Innovationsprogramms Straße“.

Förderfähig sind Vorhaben der angewandten Forschung und Entwicklung in den Innovationsfeldern

  • sichere und verlässliche Straße,
  • intelligente Straße,
  • nachhaltige Straße.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 3 Jahren.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie für gewöhnlich 50% der förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen KMU-Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die EU-Kriterien für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 100% gefördert werden.

Es werden Förderbekanntmachungen mit thematischen Schwerpunkten zu den einzelnen Innovationsfeldern veröffentlicht. Im Rahmen dieser Förderbekanntmachungen können Sie Förderanträge einreichen.
Abseits der Schwerpunkte können Sie Projektskizzen aus dem Themenkreis der Gesamtprogrammatik „Innovationsprogramm Straße“ einreichen.

Das Förderverfahren ist einstufig. Ihren Antrag stellen Sie bei der vom BMDV beauftragten Bewilligungsbehörde Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).

https://www.bast.de/DE/BASt/Forschung/Forschungsfoerderung/Forschungsfoerderung.html

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Marc Buhlmann B.A.

Fördermittelmanager

+49 (641) 94364-50