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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) fördern bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema Elektromobilität.

Eine Förderung für Projekte zu folgenden Schwerpunkten ist möglich:

  • Feldversuche in ausgewählten Fahrzeugsegmenten und Anwendungsbereichen,
  • Pilotversuche zu verkehrlichen sowie zu den Umwelt- und Klimawirkungen eines erhöhten Anteils automatisierter und autonomer Elektrofahrzeuge,
  • Erschließung des Klima- und Umweltvorteils von Elektrofahrzeugen sowie Verfahren zur Verbesserung von Ladekomfort, Verfügbarkeit und Auslastung von Ladeinfrastruktur,
  • Unterstützung für die Markteinführung mit ökologischen Standards,
  • Ressourcenverfügbarkeit und Recycling,
  • Stärkung der Wertschöpfungsketten der Elektromobilität im Bereich Produktion.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss für eine Laufzeit von bis zu 3 Jahren.

Die Höhe der Förderung beträgt für

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% der förderfähigen Kosten, ein KMU-Bonus für kleine und mittlere Unternehmen gemäß der KMU-Definition der EU ist möglich,
  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der förderfähigen Kosten.

Anträge erfolgen im Rahmen von Förderrunden und einzelnen Fördercalls in einem zweistufigen Verfahren. In der 1. Stufe reichen gehen Projektskizzen, je nach Forschungsschwerpunkt, entweder bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH oder dem DLR Projektträger ein.

In den einzelnen Förderrunden können Sie Projektskizzen bis zum 30.4. des Jahres beziehungsweise bei separaten Förderaufrufen bis zum darin genannten Stichtag einreichen.

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/foerderrichtlinie-elektromobilitaet.html

 

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Marc Buhlmann B.A.

Fördermittelmanager

+49 (641) 94364-50