Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) fördern bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema Elektromobilität.
Eine Förderung für Projekte zu folgenden Schwerpunkten ist möglich:
- Feldversuche in ausgewählten Fahrzeugsegmenten und Anwendungsbereichen,
- Pilotversuche zu verkehrlichen sowie zu den Umwelt- und Klimawirkungen eines erhöhten Anteils automatisierter und autonomer Elektrofahrzeuge,
- Erschließung des Klima- und Umweltvorteils von Elektrofahrzeugen sowie Verfahren zur Verbesserung von Ladekomfort, Verfügbarkeit und Auslastung von Ladeinfrastruktur,
- Unterstützung für die Markteinführung mit ökologischen Standards,
- Ressourcenverfügbarkeit und Recycling,
- Stärkung der Wertschöpfungsketten der Elektromobilität im Bereich Produktion.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss für eine Laufzeit von bis zu 3 Jahren.
Die Höhe der Förderung beträgt für
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% der förderfähigen Kosten, ein KMU-Bonus für kleine und mittlere Unternehmen gemäß der KMU-Definition der EU ist möglich,
- Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der förderfähigen Kosten.
Anträge erfolgen im Rahmen von Förderrunden und einzelnen Fördercalls in einem zweistufigen Verfahren. In der 1. Stufe reichen gehen Projektskizzen, je nach Forschungsschwerpunkt, entweder bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH oder dem DLR Projektträger ein.
In den einzelnen Förderrunden können Sie Projektskizzen bis zum 30.4. des Jahres beziehungsweise bei separaten Förderaufrufen bis zum darin genannten Stichtag einreichen.
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/foerderrichtlinie-elektromobilitaet.html