Förderung Automotive

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert die Entwicklung eines branchenübergreifenden digitalen Ökosystems zum Datenaustausch für die Industrie.

Ziel ist es mit diesem Förderprogramm aus dem Förderrahmen „Zukunftsinvestitionen Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie“, die datenbasierte Zusammenarbeit zwischen Industrieunternehmen in industriellen Wertschöpfungsnetzwerken einen Schritt voranzubringen und so einen Beitrag für eine wettbewerbsfähigere und nachhaltigere Industrie zu leisten.

Gegenstand der Förderung sind industriegetriebene Einzel- und Verbundprojekte, die signifikante Teile einer Wertschöpfungskette abdecken und zu den genannten Zielen des BMWK beitragen. Die Projekte sollen folgende spezifische Prozessintegrationen als Themen aufgreifen und:

  • Konkrete Anwendungsbeispiele sowie technologische Grundbausteine kollaborativer Datenökosysteme und derenkonsequente Weiterentwicklung adressieren sowie eine hohe Signalwirkung für die Transformation und Digitalisierung der Industrie in Deutschland aufweisen. Gegenstand der Projekte sollte in diesem Kontext, neben der Bfassung mit technologischen Fragestellungen, auch die ganzheitliche und gemeinschaftliche Entwicklung und Abstimmung kooperativer Geschäftsmodelle und -prozesse sowie gemeinsamer Betriebskonzepte sein.

  • Die unternehmens- und branchenübergreifende Vernetzung sowie die integrale Verbindung von Hard- und Software zu Cyber-Physikalischen Systemen in den Wertschöpfungsnetzwerken der produzierenden Industrie auf Basis offener und skalierbarer Konzepte (wie z. B. Gaia-X, Catena-X-Architekturelementen, der Asset Administration Shelloder OPC-UA) unterstützen. Die Entwicklung digitaler Lösungen soll dabei nach Open-Source-Prinzipien erfolgen und die Projekte sollen spezifische Beiträge zu einem gemeinsamen, nach Open-Source-Prinzipien orchestrierten Datenökosystem leisten.

  • Einen hohen Grad an Interoperabilität aufweisen, beispielsweise indem geeignete Schnittstellen für den Datenaustausch berücksichtigt werden. Lock-in-Effekte sind zu vermeiden und zugrunde liegende technische Architekturen sollen hinsichtlich ihrer Skalierbarkeit, Performanz, Transparenz und Sicherheit attraktiv gestaltet werden. Insbesondere sollen erarbeitete Lösungen und Anwendungen kompatibel zu der im Rahmen der Förderprojekte und der Gesamtinitiative Manufacturing-X entstehenden gemeinsamen übergreifenden technischen Architektur für den Manufacturing-X-Datenraum gestaltet werden. Die Zuwendungsempfänger sollen sich während der Projekt-laufzeit in den hierfür notwendigen kontinuierlichen Abstimmungsprozessen beteiligen und aktiv einbringen

Zuwendungsempfänger können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Bezügen zum produzierenden Gewerbe, mit Sitz, einer Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland, sowie staatliche und nicht staatliche Hochschulen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und sonstige Einrichtungen mit Tätigkeitsschwerpunkten im Bereich der Förderung sein.

Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft kann die Förderung für experimentelle Entwicklung bis zu 25 % der beihilfefähigen Kosten betragen. Die Förderquoten können im Einzelfall erhöht werden, z.B. für KMUs oder mit Akteuren aus der Forschung im Konsortium. Forschungseinrichtungen können im Rahmen ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit bis zu 100 % gefördert werden.

Zweistufiges Antragsverfahren.
Im Rahmen dieser Förderrichtlinie konnten Projektskizzen bis zum 31. Dezember 2023 kontinuierlich eingereicht werden. Ob es einen weiteren Call in 2024 gibt ist offen.

https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/CdbQD7Ob1ph0219js0B/content/CdbQD7Ob1ph0219js0B/BAnz%20AT%2018.08.2023%20B1.pdf?inline

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buhlmann marc     

Marc Buhlmann B.A.

Fördermittelmanager

+49 (641) 94364-50