Batterien sind eine Schlüsseltechnologie, zur Erreichung der Klimaziele im Mobilitätssektor und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sowie damit der Sicherung der Beschäftigung im Vehrkehrs- und Energiebereich.
Die Förderziele dieser BMWK Förderrichtlinie sind:
- Aufbau von Kapazitäten zur Gewinnung, Weiterverarbeitung und Veredelung von Batterierohstoffen;
- Aufbau von Produktionskapazitäten zur Schließung von Lücken in der vorgelagerten Wertschöpfungskette der Batteriezellfertigung, bspw. im Bereich Anode, Kathode, Elektrolyt, Separator, Binder, Additive;
- Beitrag zur Stärkung und Qualifizierung des Maschinen- und Anlagenbaus: hocheffiziente Produktion unter Verwendung neuester Prozesstechnik;
- Aufbau von Produktionskapazitäten für Batteriezellen, -module und -systeme für mobile und nicht-mobile Anwendungen;
- Aufbau von Kapazitäten zur nachhaltigen Rückgewinnung von Rohstoffen aus modernen Recyclingprozessen;
- Beiträge zur Vermeidung/Substitution kritischer Rohstoffe sowie zur Resilienz bzw. Reduktion von Abhängigkeiten: Aufbau von Kapazitäten für kobalt-/nickelfreie Kathodenmaterialien, Entwicklung von Drop-in-Technologien begleitend zum Aufbau einer Zellfertigung.
Zuwendungsempfänger: Mögliche Zuwendungsempfänger sind Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen: Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung gewährt. Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben beziehungsweise Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig finanziert werden. Es wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben beziehungsweise Kosten vorausgesetzt. Die Förderung nach dieser Förderrichtlinie erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Beihilfeintensität darf nach dem Wortlaut der BKR-Bundesregelung Transformationstechnologien 15 % der beihilfefähigen Ausgaben12 nicht übersteigen und der Gesamtbetrag der Beihilfe darf 150 Millionen Euro je Unternehmen in Deutschland nicht übersteigen. Dabei gilt jedoch Folgendes: Bei Investitionen in Fördergebieten nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), die nach geltender Fördergebietskarte für die Bundesrepublik Deutschland als C-Fördergebiete ausgewiesen sind, kann die Beihilfeintensität auf 20 % der beihilfefähigen Ausgaben angehoben werden, der Gesamtbetrag der Beihilfe darf 200 Millionen Euro je Unternehmen in Deutschland nicht übersteigen. Bei Investitionen kleiner Unternehmen können die Beihilfeintensitäten um weitere 20 Prozentpunkte und bei Investitionen mittlerer Unternehmen um 10 Prozentpunkte angehoben werden.
Stichtag zur Einreichung von Projektskizzen war der 9. November 2023. Ggf. neuer Call in 2024.
Die Projektskizzen sind elektronisch beim Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH einzureichen.
Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder +49 (0) 30 310078-3672
Zum Projektträger: https://vdivde-it.de/de/bmwk-batteriezellfertigung
Direkt zur Bekanntmachung als PDF: https://vdivde-it.de/sites/default/files/document/BAnz_AT_25-09-2023_B1_Foerderrichtlinie_Resilienz_Nachhaltigkeit_%C3%96kosystem_Batteriezellfertigung.pdf