Förderung EMobility

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt mit dieser Förderrichtlinie den weiteren Markthochlauf der Elektromobilität in der Fläche und schafft ein breites Förderangebot für verschiedenste Akteur*innen. 

Zielsetzung der Förderung ist es, alternative Technologien im Verkehrssektor zu etablieren und diesen energieeffizienter, klima- und umweltverträglicher zu gestalten und die Energiewende im Verkehr voranzutreiben. Hintergrund ist, dass die Elektromobilität Teil des Maßnahmenbündels der Bundesregierung zur Erreichung der Ziele des Klimaschutzabkommens von Paris und des Klimaschutzplans 2050 ist. Im Klimaschutzprogramm 2030 ist sie zentraler Bestandteil. Bis 2030 sollen zudem 15 Millionen Elektro-Pkw in Deutschland zugelassen sein.

Gefördert wird daher zum einen der Aufbau von elektrischen Fahrzeugflotten im kommunalen, regionalen und gewerblichen Umfeld. Ziel der Förderung ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Elektrifizierung von Fahrzeugflotten zu leisten und die relevanten Akteure sachgerecht bei der Umstellung ihrer Fuhrparke zu unterstützen.

Darüber hinaus soll der Aufbau von Ladeinfrastruktur und der dafür benötigten Netzanbindung die Energiebereitstellung sicherstellen und somit den weiteren Markthochlauf der Elektromobilität fördern. Das Förderangebot erstreckt sich daher von der Förderung konzeptioneller Vorbetrachtungen bis hin zur finanziellen Unterstützung beim Aufbau von Fahrzeugflotten und Ladeinfrastrukturen sowie der Einbindung erneuerbarer Energien in den Verkehrssektor.

Ein weiterer Schwerpunkt dieser Richtlinie liegt auf der Förderung von anwendungsorientierten Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen zur Elektromobilität mit dem Ziel der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und von Forschungseinrichtungen in Deutschland.

Folgende Schwerpunkte sind Gegenstand der Förderung durch das BMDV innerhalb dieser Richtlinie:

  • Kommunale und gewerbliche Elektromobilitätskonzepte
    Gefördert wird die Erstellung von Elektromobilitätskonzepten (Umweltstudien) und die Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen nach Artikel 49 AGVO. Die Konzepte und Beratungen sollen unter dem Aspekt des Umweltnutzens und der Nachhaltigkeit nur Maßnahmen zur Unterstützung der Elektromobilität zum Inhalt haben. Thematische Schwerpunkte für die Elektromobilitätskonzepte und Beratungsdienstleitungen werden mit den Förderaufrufen veröffentlicht. Die geförderten Konzepte und Beratungen müssen einen konkreten Umsetzungs-/Maßnahmen- beziehungsweise Beschaffungsplan enthalten. In den jeweiligen Förderaufrufen können konkrete Schwerpunkte und Mindestanforderungen festgelegt werden.
  • Flottenprogramm Elektrofahrzeuge und Infrastruktur
    Gefördert wird die Beschaffung von Elektrofahrzeugen sowie die Beschaffung von Infrastruktur, die das Aufladen von Elektrofahrzeugen ermöglicht. Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss.


  • Forschung und Entwicklung zur Unterstützung des Markthochlaufs von Elektrofahrzeugen und innovative Konzepte für klimafreundliche Mobilität
    Die Förderung adressiert beispielhaft folgende Bereiche:
  • Vorhaben zur Entwicklung, Initiierung und Erprobung elektromobiler Nutzungs- beziehungsweise Betriebskonzepte (zum Beispiel auch Mobility-as-a-Service), anwendungsorientierte Vorhaben zur Entwicklung und Weiterentwicklung von Komponenten und Systemen
  • batterieelektrischer Fahrzeuge, die das Potenzial haben, einen erheblichen positiven Beitrag zum Markthochlauf der Elektromobilität und zum Klimaschutz zu leisten,
  • Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung innovativer Ladetechnologien, die eine zeitnahe Marktumsetzung ermöglichen und den parallelen Ladeinfrastrukturausbau unterstützen. Dies umfasst auch Technologien zur Sektorenkopplung,
  • Vorhaben zur signifikanten Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien im Verkehrssektor, zum Beispiel über das Laden von Elektrofahrzeugen,
  • Vorhaben zur Entwicklung, technischen Umsetzung und Bewertung von Systemlösungen und Dienstleistungen im Kontext der Elektromobilität,
  • Vorhaben zur Stärkung der Elektrifizierung in den Bereichen Öffentlicher Verkehr, Güter-, Wirtschafts- und Sonderverkehre, maritime beziehungsweise andere verkehrspolitisch relevante Anwendungen.

Zuwendungsempfänger für den Förderbereich Elektromobilitätskonzepte und für den Förderbereich Flottenprogramme sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind.

Zuwendungsempfänger für Fördermaßnahmen au dem Bereich Forschung und Entwicklung sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und gemeinnützige Organisationen.

Interessierte Antragsteller*innen werden im Rahmen von separaten Aufrufen aus allen Schwerpunkten dieser Förderrichtlinie zur Einreichung von Förderanträgen bzw. von Projektskizzen (bei FuE-Vorhaben) zum jeweiligen Stichtag aufgefordert.
Die Förderquoten und Zuschusshöhen variieren entsprechend.

Diese Aufrufe werden wir mit ausreichend Vorlauf ebenfalls veröffentlichen.

https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/l5snuRMY9FBb8Ct53Be/content/l5snuRMY9FBb8Ct53Be/BAnz%20AT%2026.07.2023%20B2.pdf

Haben Sie Fragen? - Ich helfe Ihnen gerne!

buhlmann marc     

Marc Buhlmann B.A.

Fördermittelmanager

+49 (641) 94364-50