Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich der Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung im Rahmen des Förderprogramms „Mikroelektronik. Vertrauenswürdig und nachhaltig. Für Deutschland und Europa.“, insbesondere für erstantragstellende KMU, attraktiver zu gestalten.
Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Das BMBF stärkt mit dieser Fördermaßnahme das Innovationspotenzial von KMU in der Spitzenforschung – insbesondere in den Bereichen Elektronik, autonomes Fahren und High Performance Computing. Ziel ist es, die Beteiligung insbesondere erstantragstellender KMU durch vereinfachte Verfahren und erweiterte Beratung zu erhöhen.
Gefördert werden Projekte mit hoher Exzellenz und Innovationskraft, die gesellschaftlich relevante Fragen adressieren – etwa im Klimaschutz („Green ICT“), der Fachkräftesicherung oder der Design-Initiative des BMBF. Bei Beteiligung von Hochschulen wird ein aktiver Wissenstransfer erwartet.
Die Maßnahme ist Teil der BMBF-Digitalstrategie und der Zukunftsstrategie „Forschung und Innovation“ und stärkt die Rolle von KMU in der Mikroelektronik. Sie ist in das bewährte Förderprogramm „KMU-innovativ“ eingebettet.
Förderziel
Ziel der Maßnahme ist es, das Innovationspotenzial von KMU in den Bereichen Elektronik, autonomes Fahren und High Performance Computing zu stärken. Dafür sollen KMU gezielt bei risikoreichen FuE-Projekten unterstützt und zur Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen motiviert werden.
Die Förderung zielt auf Technologietransfer, Kompetenzaufbau und Fachkräftesicherung ab. Insbesondere der Zugang zu aktuellen Forschungsergebnissen, die Entwicklung über den Stand der Technik hinaus sowie die Einbindung von Nachwuchskräften stehen im Fokus. Durch starke Kooperationen sollen KMU ihre Position in Wertschöpfungsketten ausbauen, Innovationsvorsprünge sichern und Marktchancen nutzen – auch im Kontext ökologischer Nachhaltigkeit.
Zur Untersuchung der Zielerreichung können unter anderem folgende Indikatoren herangezogen werden:
• Anzahl FuE-treibender KMU im Themenfeld
• Mobilisierungsrate neuer, bisher nicht FuE-treibender KMU; Innovatorenquote
• Art und Umfang von Forschungskooperationen zwischen KMU und weiteren Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft
• Patentanmeldungen, Lizensierungen, Publikationsbeteiligungen
• Anhebung der technologischen Reifegrade der in den Projekten erforschten Technologie/Anwendung
• Ausbau des Produkt- und/oder Dienstleistungsangebots
• Anzahl von Praktika, Abschlussarbeiten (Bachelor und Master) und Promotionen
• Anzahl sonstiger Qualifizierungsmaßnahmen (zum Beispiel Weiterbildungen)
• Beitrag zur ökologischen Nachhaltigkeit elektronischer Komponenten und/oder Systeme
Zuwendungszweck
Gefördert werden industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die KMU zu mehr FuE anregen und sie befähigen, den digitalen Wandel aktiv mitzugestalten. Die Projekte sollen ohne Förderung nicht realisierbar sein und nachhaltige Aspekte berücksichtigen.
Besonderer Fokus liegt auf dem Kompetenzaufbau: Nachwuchskräfte, wissenschaftliche Hilfskräfte und Auszubildende sollen gezielt eingebunden werden. Auch bestehendes Personal kann qualifiziert werden. Der Wissenstransfer zwischen KMU, Hochschulen und Forschungseinrichtungen ist zentral.
Die Projektergebnisse müssen im EWR, in der Schweiz oder Deutschland genutzt werden.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden risikoreiche, anwendungsnahe FuE-Vorhaben von KMU in den Bereichen Elektronik, autonomes Fahren und High Performance Computing. Ziel ist es, die Marktposition der KMU zu stärken und den Technologietransfer zu beschleunigen. Förderfähig sind Projekte mit Bezug zu Anwendungsfeldern der Mikroelektronik – etwa Maschinenbau, Medizintechnik, Robotik oder Automobilelektronik – sowie Vorhaben zur ökologischen Nachhaltigkeit.
In allen genannten Bereichen sind folgende Vorhaben förderfähig:
• Einzelvorhaben eines KMU sowie
• Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen mittelständischen Unternehmen (siehe Abschnitt 3). Das Vorhaben muss durch ein KMU initiiert sein und sollte durch dieses koordiniert werden.
Vorhaben ohne Beteiligung von KMU sind von der Förderung ausgeschlossen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind:
a) Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der Europäischen Union (EU) erfüllen. Die antragstellenden Unternehmen erklären gegenüber der Bewilligungsbehörde ihre Einstufung gemäß Anhang I AGVO im Rahmen des Antrags.
b) Mittelständische Unternehmen im Verbund mit KMU im Sinne des Buchstabens a, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1 000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Millionen Euro nicht überschreiten (siehe Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)6). Antragsberechtigte mittelständische Unternehmen erklären gegenüber der Bewilligungsbehörde ihre Einstufung bezüglich ihrer Unternehmensgröße unter Beachtung der Vorgaben im Anhang I der AGVO im Rahmen des schriftlichen Antrags.
c) Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Rahmen von Verbundprojekten mit KMU und/oder mittelständischen Unternehmen im Sinne dieser Richtlinie. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen, wenn sie im Förderantrag den Bezug zwischen dem beantragten Projekt und grundfinanzierten Aktivitäten explizit darstellen beziehungsweise klar voneinander abgrenzen.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland verlangt.
Eine Beteiligung von Partnern aus dem Ausland im Verbund ist grundsätzlich möglich; deren projektbedingte Ausgaben sind durch diese Maßnahme jedoch nicht förderfähig.
Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Gefördert werden nur Vorhaben, die deutlich über den Stand der Technik hinausgehen und mit hohem Risiko verbunden sind. Die Ergebnisse sollen primär KMU zugutekommen und deren Innovationsfähigkeit stärken.
Bei Verbundprojekten müssen mindestens 50 % der Gesamtförderung bei den beteiligten Unternehmen gemäß Nummer 3 Buchstabe a und b der Förderrichtlinie liegen. Die Partner müssen eine Kooperationsvereinbarung abschließen und BMBF-Vorgaben erfüllen.
Zuwendungsempfänger müssen sicherstellen, dass keine indirekten Beihilfen an Unternehmen geleistet werden. Zudem wird empfohlen, Eurostars als mögliche europäische Förderalternative zu prüfen.
Art und Umfang der Zuwendung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Unternehmen erhalten anteilige Finanzierung der zuwendungsfähigen Kosten, meist mit mindestens 50 % Eigenanteil (KMU-Bonus möglich, dann 40 %).
Forschungseinrichtungen können bis zu 100 % der Ausgaben gefördert bekommen. Bei nichtwirtschaftlichen Vorhaben gibt es zusätzlich eine 20 % Projektpauschale.
Zuwendungsfähige Kosten richten sich nach BMBF-Richtlinien. CO₂-Kompensation und Ökobilanzierungen sind anrechenbar.
Die Förderdauer beträgt in der Regel bis zu drei Jahre.
Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Zuwendungsbescheide enthalten je nach Basis (Kosten- oder Ausgabenbasis) die entsprechenden Nebenbestimmungen des BMBF (z. B. NKBF 2017, NABF, BNBest).
Empfänger müssen Daten für Erfolgskontrollen vertraulich und anonymisiert bereitstellen.
Wissenschaftliche Veröffentlichungen aus dem Vorhaben sollen öffentlich zugänglich (Open Access) sein, entweder direkt oder spätestens zwölf Monate nach Veröffentlichung (Zweitveröffentlichung). Das BMBF unterstützt ausdrücklich Open Access bei Monographien.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger „Elektronik und autonomes Fahren; Supercomputing“ des BMBF
Steinplatz 1
10623 Berlin
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.