Umweltinnovation

Im Umweltinnovationsprogramm vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) werden Demonstrationsvorhaben in großtechnischem Maßstab in Deutschland gefördert, die erstmalig aufzeigen, in welcher Weise fortschrittliche Verfahren nach Abschluss von Forschung und Entwicklung zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen genutzt und kombiniert werden können.

Gefördert werden modellhafte Investitionen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen in den folgenden Bereichen:

  • Abwasserbehandlung;
  • Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung;
  • Circular Economy;
  • Bodenschutz;
  • Luftreinhaltung, Klimaschutz;
  • Minderung von Lärm und Erschütterungen;
  • Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien;
  • Ressourceneinsparung und -effizienz, Materialeinsparung und -effizienz

Gefördert werden können auch modellhafte Investitionsvorhaben, mit denen eine Anpassung an den Klimawandel erreicht werden soll, sofern dadurch Umweltbelastungen unmittelbar vermieden oder vermindert werden.

Die positiven Umweltschutzeffekte müssen der Tätigkeit des Antragstellers zugeordnet werden können.

Die Anlagen und Verfahren müssen

  • über den Stand der Technik hinausgehen oder
  • eine neuartige Verfahrenskombination im ausgewählten Anwendungsbereich darstellen

Anträge können durch gewerbliche Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts gestellt werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt gefördert.

Bei der Förderung stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung, entweder ein Investitionszuschuss oder ein Zinszuschuss zur Verbilligung eines Darlehens der KfW.

Förderung als Zinszuschuss

Kredite können bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben zinsverbilligt werden. Im Fall einer Förderung durch eine Zinsverbilligung wird diese im Zusammenhang mit einem Kredit der KfW gewährt. Der Kredit wird von der KfW über ein durchleitendes Kreditinstitut (z. B. Hausbank) an den Antragsteller herausgelegt. Gemeinden, Kreisen, Gemeindeverbänden, Zweckverbänden, sonstigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Körperschaften gewährt die KfW Direktkredite. Grundsätzlich gelten für die zinsverbilligten Kredite die folgenden

Der Zinssatz wird aus Bundesmitteln in der Regel um fünf Prozentpunkte über fünf Jahre der Gesamtlaufzeit verbilligt. Über die Höhe des Zinszuschusses und dessen Laufzeit wird im Einzelfall entschieden

Die Laufzeit der Kredite beträgt bis zu 30 Jahre bei bis zu fünf Tilgungsfreijahren. Der Zinssatz für den KfW-Kredit wird für maximal zehn Jahre Kreditlaufzeit festgeschrieben. Bei Krediten mit einer Laufzeit von mehr als zehn Jahren erhält der Zuwendungsempfänger rechtzeitig vor Ende der Zinsbindungsfrist über den Finanzierungspartner ein Prolongationsangebot. Der individuelle Zinssatz wird von den vom Zuwendungsempfänger ausgewählten Finanzierungspartner unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Zuwendungsempfängers (Bonität) sowie der von diesem zu stellenden Sicherheiten (Werthaltigkeit der Sicherheiten) bestimmt. Der Kredit ist banküblich zu besichern. Außerplanmäßige Tilgungen können nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorgenommenwerden.

Die Auszahlung erfolgt entsprechend dem Fortschritt des Vorhabens; sie basiert auf dem vom Antragsteller vorgelegten Finanzbedarfsplan, der mit der Kreditzusage der KfW für verbindlich erklärt wird.

Förderung als Investitionszuschuss

Investitionszuschüsse können in der Regel bis zu folgender Höhe gewährt werden

  • 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Großunternehmen,
  • 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für KMU, sonstige juristische Personen des privaten Rechts

sowie Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften.

Der mögliche Investitionszuschuss ist in der Regel auf den Höchstbetrag von 7,5 Millionen Euro begrenzt.

Das Antragsverfahren im Umweltinnovationsprogramm erfolgt zweistufig. Der erste Schritt ist die Darlegung Ihrer Projektidee in einer Projektskizze. Sofern Ihre Projektskizze für eine Förderung positiv bewertet wird, werden Sie im zweiten Schritt von der KfW aufgefordert, den formalen Projektantrag einzureichen.

https://www.umweltinnovationsprogramm.de/foerderinformationen

https://www.umweltinnovationsprogramm.de/sites/default/files/202304/2023_Foerderrichtlinie_Umweltinnovationsprogramm.pdf

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buhlmann marc     

Marc Buhlmann B.A.

Fördermittelmanager

+49 (641) 94364-50