Fördertipp Betriebliche Investitionen

Das Land Hessen fördert Investitionen, die geeignet sind, durch Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum zu erhöhen.

Insbesondere KMU können eine Förderung von betrieblichen Investitionen beantragen. Gefördert werden volkswirtschaftlich besonders relevante gewerbliche Investitionen, die geeignet sind, durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer zu erhöhen.

Zuwendungsfähig sind Investitionen speziell von KMU in materielle und immaterielle Vermögenswerte im Zusammenhang mit

  • der Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen),
  • der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen),
  • der Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte,
  • der grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte.

Gefördert wird auch der Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, falls diese geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre.

Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Die Höhe der Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beträgt

  • in den C-Fördergebieten bei kleinen Unternehmen bis zu 30 Prozent, bei mittleren Unternehmen bis zu 20 Prozent und bei großen Unternehmen bis zu 10 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben,
  • in D-Fördergebieten und den übrigen Gebieten bei kleinen Unternehmen bis zu 20 Prozent, bei mittleren Unternehmen bis zu 10 Prozent sowie bei großen Unternehmen bis zu 10 Prozent als De-minimis-Beihilfe der förderfähigen Investitionsausgaben.

Bei Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) beträgt die Höhe der Förderung

  • bis zu 20 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben bei kleinen Unternehmen und
  • bis zu 10 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben bei mittleren Unternehmen.

Landesmittel erhalten Sie normalerweise als rückzahlbaren Zuschuss (zinsloses Darlehen).

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

.https://www.wibank.de/wibank/betriebliche-investition-efre/betriebliche-investitionen-418822

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Marc Buhlmann B.A.

Fördermittelmanager

+49 (641) 94364-50