R&D Research and Development

Die etablierte ZIM-Förderung startet mit vielen Neuerungen in das neue Jahr: Insbesondere junge Unternehmen und KMU sowie Erstinnovatoren erhalten zukünftig noch bessere Konditionen zur Umsetzung ihrer Innovationsprojekte. Außerdem wurden die zuwendungsfähigen Kosten in allen Bereichen der ZIM-Förderung deutlich erhöht.

Zudem wird der Markttransfer der FuE-Ergebnisse noch umfassender durch flankierende Dienstleistungen zur Markteinführung unterstützt.
Weitere Verbesserungen in der Förderrichtlinie zielen auf die Anpassung der Förderung an die Bedürfnisse moderner, innovativer Unternehmen, etwa bei der Nutzung freiberuflicher IT-Entwicklungsdienste (Freelancer).

Konkret ergeben sich folgende Neuerungen in der ZIM-Förderung ab 2025:

  • Deutlich verbesserte Förderbedingungen für FuE-Einsteiger sowie junge Unternehmen und KMU
  • Verlängerung des Projektzeitraums bei Durchführbarkeitsstudien (nun max. 12 statt 8 Monate), um unterschiedlichem Zeitbedarf für Studien zu entsprechen
  • Verbesserte Förderung von Aufträgen in Durchführbarkeitsstudien (neben Aufträgen an wissenschaftlich qualifizierte Dritte auch projektbezogene Aufträge an Dritte möglich)
  • Verbesserte Bedingungen für Aufträge an Dritte (in FuE-Projekten jetzt bis zu 35 % der Personaleinzelkosten berücksichtigungsfähig), auch Freelancer etc.
  • Umstellung der Durchführbarkeitsstudien auf De-minimis-Förderung
  • Aufgewertete Förderung für Transfer und Internationalisierung 
  • Erhöhte Förderung von Dienstleistungen zur Markteinführung, um auch ggf. aufwändigere Dienstleistungen (z.B. bei produktspezifischen Zulassungsdokumentationen in der Medizintechnik) begleiten zu können
  • Verlängerung der Frist für Anträge zu Dienstleistungen zur Markteinführung nach Ende des FuE-Projektes (nun 18 statt 12 Monate)
  • Verbesserte Bedingungen bei Aufträgen an Dritte bei internationalen Netzwerken durch Erhöhung max. zulässiger Anteil
  • Berücksichtigung von erhöhten Aufwänden in internationalen Innovationsnetzwerken
  • Erhöhung zuwendungsfähige Kosten, Vereinfachungen und Klarstellungen
  • Ausweitung des Kreises der Antragsberechtigten bei Durchführbarkeitsstudien um KMU welche min. drei Jahre keine ZIM- Förderung erhalten haben, um mehr KMU die Chance zu geben, die Machbarkeit von technologischen FuE-Projekten zu prüfen
  • Übergreifend für alle Projektformen wurden die maximal zuwendungsfähigen Kosten angepasst, um erhöhten (Personal-)Kosten und der allgemeinen Inflation Rechnung zu tragen:
    - Einzelprojekte: Erhöhung von 550.000 Euro auf 690.000 Euro
    - Kooperationsprojekte: Erhöhung von 450.000 Euro auf 560.000 Euro
    - pro Unternehmen und von 220.000 Euro auf 280.000 Euro für
    - kooperierende Forschungseinrichtungen. Die maximal mögliche Fördersumme für das Gesamtprojekt steigt von 2.300.000 Euro auf 3.000.000 Euro
    - nationale ZIM-Innovationsnetzwerke: die maximale Fördersumme steigt von 420.000 Euro auf 490.000 Euro
    - internationale Innovationsnetzwerke: die maximale Fördersumme steigt von 520.000 Euro auf 600.000 Euro
  • Ab 2025 ist die zwischen den Kooperationspartnern zu vereinbarende Kooperationsvereinbarung nur auf Nachfrage vorzulegen
  • Klarstellung, dass Dienstleistungen zur Markteinführung bereits projektbegleitend beantragt werden können

Nach Veröffentlichung der Neuerungen in der ZIM-Förderung (gültig ab 01.01.2025) und Beauftragung der Projektträger werden zurzeit die Antragsformulare noch hinsichtlich aller Neuerungen aktualisiert.
Die Antragstellung im neuen ZIM ist in Kürze möglich.

https://www.zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Meldungen/2024/4/2024-12-11-verbesserte-zim-f%C3%B6rderrichtlinie-ab-januar-2025.html

Update: Seit dem 31.01. sind Anträge im Rahmen der ZIM Richtlinie 2025 wieder möglich und die entsprechenden Formulare dazu sind online unter https://www.zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Meldungen/2025/1/2025-01-30-Start-Antragstellung-ZIM-2025.html

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André Schöppe

Fördermittelmanager

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