Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Forschungsansätze für innovative, international wettbewerbsfähige biobasierte Produkte und Energieträger sowie innovative Verfahren und Technologien zu deren Herstellung.
Kernziel des überarbeiteten Förderprogramms "Nachwachsende Rohstoffe" ist die stetige Weiterentwicklung einer nachhaltigen Bioökonomie. Projekte sollen nicht mehr nur dem Umwelt-, Ressourcen- und Klimaschutz und der Stärkung der Land- und Forstwirtschaft dienen, sondern zudem auch eine sozialverträgliche Bioökonomie und den Erhalt der Biodiversität fördern. Recycling, Kaskadennutzung und integrierte Nutzungskonzepte wie Bioraffinerien, aber auch Effizienz und Wirtschaftlichkeit werden nach der Überarbeitung des Programms noch stärker betont.
Konkrete Förderschwerpunkte sind beispielsweise:
- Nachhaltiges Stoffstrom-Management zur optimalen Versorgung von Produktions- und Verarbeitungsanlagen mit biogenen Ressourcen,
- Entwicklung von Konzepten für eine nachhaltige Erzeugung und Verwertung nachwachsender Rohstoffe unter besonderer Berücksichtigung der Ressource Wasser,
- Dezentrale Erzeugung von Wertstoffen in aquatischen Systemen z.B. mit Algen, Cyanobakterien oder Wasserpflanzen zur Verbreiterung der Rohstoffbasis sowie
- Informationen und gesellschaftlicher Dialog zu Bioökonomie und Nachhaltigkeit.
Zuwendungsempfänger kann eine natürliche oder eine juristische Person sein, die eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland hat. Der Zuwendungsempfänger muss entsprechende Erfahrung bei der Durchführung vergleichbarer Maßnahmen wie der, für die eine Zuwendung beantragt wird, nachweisen.
Die Höhe der Zuwendung darf je Zuwendungsempfänger folgende Sätze nicht überschreiten:
a) 100% der beihilfefähigen Kosten für Grundlagenforschung sowie bei Erfüllung der Bedingungen von Artikel 31 der Agrarfreistellungsverordnung oder bei der Förderung von Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne von Abschnitt 2.1.1 des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation,
b) 50% der beihilfefähigen Kosten für industrielle Forschung,
c) 25% der beihilfefähigen Kosten für experimentelle Entwicklung,
d) 50% der beihilfefähigen Kosten für Durchführbarkeitsstudien.
Die Zuwendungssätze für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung können wie folgt auf maximal 80% der beihilfefähigen Kosten erhöht werden:
Aktuelle Förderschwerpunkte und Bekanntmachungen untersetzen das Förderprogramm und werben Projektvorschläge zu konkreten Themenstellungen ein. Antragstellern steht es jedoch frei, Projektideen auch außerhalb dieser Bekanntmachungen und ohne besondere Fristen bei dem Projektträger einzureichen.
Das Förderverfahren ist zweistufig. Bestandteile sind die Projektskizze und der Projektantrag. Skizzen können auf zwei Grundlagen eingereicht werden:
1. Einreichung von Projektskizzen auf Basis von veröffentlichten Förderschwerpunkten (vorrangig)
sowie
2. Einreichung von Initiativskizzen.
https://www.fnr.de/projektfoerderung/foerderprogramm-nachwachsende-rohstoffe