Energy Audit

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Energieberatungen für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme. Für folgende Beratungen ist eine Förderung möglich:

  • Energieberatung in Form eines Energieaudits nach dem Deutschen Institut für Normung (DIN) Europäische Norm (EN) 16247:
    • Systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation.
    • Ermittlung IST-Zustand – Identifikation Potenziale für Energieeffizienzverbesserungen
  • Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN Vornorm (V) 18599:
    Sanierungskonzept für Nichtwohngebäude oder Neubauberatung für Nichtwohngebäude mit dem Ziel eines bundesgeförderten KfW-Effizienzgebäudes
  • Contracting-Orientierungsberatung:
    • Eignungsprüfung und Vorbereitung für die Umsetzung eines Contracting-Modells mit vertraglicher Einspargarantie (Contracting-Orientierungsberatung). 
    • Zudem kann die Beratung zur Vorbereitung von Ausschreibungsunterlagen und zur Unterstützung bei der Erarbeitung von Vorlagen für Entscheidungsträger oder -gremien genutzt werden.

Durch die EBN sollen jährliche Energieeinsparungen von durchschnittlich 140 Megawattstunden (MWh) pro Unternehmen und bei Kommunen und gemeinnützigen Organisationen von durchschnittlich bis 90 MWh pro Kommune erreicht werden.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 80% des förderfähigen Beratungshonorars. Je nach gewähltem Beratungsmodul sind folgende Zuschüsse möglich:

  • Energieberatung in Form eines Energieaudits nach dem DIN EN 16247:
    • bei jährlichen Energiekosten von mehr als 10.000€ (netto) maximal 6.000€
    • bei jährlichen Energiekosten von weniger als 10.000€ (netto) maximal 1.200€
  • Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599:
    • maximal 8.000€, die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:
    • Nettogrundfläche unter 200 Quadratmeter: maximal 1.700€
    • Nettogrundfläche zwischen 200 Quadratmeter bis 500 Quadratmeter: maximal 5.000€
    • Nettogrundfläche über 500 Quadratmeter: maximal 8.000€
  • Contracting-Orientierungsberatung:
    • bei jährlichen Energiekosten von weniger als 300.000€ (netto) maximal 7.000€
    • bei jährlichen Energiekosten von mehr als 300.000€ (netto) maximal 10.000€

Für die Durchführung der Beratung ist 12 Monate Zeit. Nach Abschluss der Beratung muss innerhalb von 3 Monaten ein Verwendungsnachweis erfolgen. Danach wird der Zuschuss ausgezahlt.

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme beim Online-Portal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen. Energieberater*innen können über entsprechende Bevollmächtigungen die Beantragung für den Beratungsempfänger übernehmen.

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Nichtwohngebaeude_Anlagen_Systeme/nichtwohngebaeude_anlagen_systeme_node.html

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buhlmann marc     

Marc Buhlmann B.A.

Fördermittelmanager

+49 (641) 94364-50