Förderung Battery

Das Bundesbildungsministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Forschungen und Entwicklungen zu neuen Technologien entlang der gesamten Wertschöpfungskette Batteriezelle inklusive der Forschung und Entwicklung zu Prozessen und Produktionsmitteln.

Sie erhalten eine Förderung, wenn Sie mit Ihrem Projekt eins oder mehrere der folgenden Handlungsfelder adressieren:

  • Handlungsfeld 1: Material- und Produktionsprozessforschung – Entwicklung vom Herstellungs- und Verarbeitungsverfahren von Batteriematerialien sowie dabei verwendeter Hilfsstoffe,
  • Handlungsfeld 2: Skalierungsforschung und Digitalisierung – Skalierungsforschung zur Entwicklung serienproduktionstauglicher Produktionsprozesse oder Prozessschritte,
  • Handlungsfeld 3: Ressourcenschonende Batteriekreisläufe und Rohstoffsicherung – Projekte zu Prozessen und Verfahren zum Recycling wie beispielsweise innovative Demontageprozesse für Batteriezellen, recyclinggerechtes Zelldesign, Wiedergewinnung von (kritischen) Rohstoffen inklusive der Resynthese von Materialien oder die Wiederverwertung zurückgewonnener Sekundärrohstoffe,
  • Handlungsfeld 4: Aussichtsreiche Technologievarianten der Zukunft – Fokussierung auf Festkörperbatterien, Natrium-Ionen-Batterien und andere im Kontext des BMBF-Dachkonzepts Batterieforschung als „alternative Batterietechnologien“ bezeichnete Batterievarianten,
  • Handlungsfeld 5: Batterie(forschungs)ökosystem – Vernetzung der Akteure entlang der Wertschöpfungskette sowohl in Deutschland und Europa als auch international zum Aufbau einer technologisch souveränen, wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Batteriewertschöpfungskette.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig bis zu 50% finanziert werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig bis zu 50% finanziert werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Zweistufiges Antragsverfahren. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 30.09.2025 oder 31.03.2026 Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen.

https://www.ptj.de/projektfoerderung/programmname/bats

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buhlmann marc     

Marc Buhlmann B.A.

Fördermittelmanager

+49 (641) 94364-50