Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) definiert mit dem 8. Energieforschungsprogramm (EFP) zur angewandten Energieforschung die Ziele seiner Forschungsförderung, um die Beiträge der Energieforschung entlang der Energiepolitik auf die Energiewende auszurichten.

 

Die zielgerichtete Förderung soll Technologieentwicklung und -optimierung auslösen und beschleunigen sowie ein günstiges Innovationsumfeld schaffen.

Die konkreten Förderziele des neuen Förderprogramms sind in fünf Missionen des 8. EFP gegliedert:

  1. Mission Energiesystem 2045: Mit Innovationen den Wandel zu einem klimaneutralen, effizienten und resilienten Energiesystem vorantreiben.
  2. Mission Wärmewende 2045: Beschleunigung des Wandels zur klimaneutralen und effizienten Wärme- und Kälteversorgung.
  3. Mission Stromwende 2045: Durch Innovationen eine sichere, klimaneutrale und bezahlbare Stromversorgung aus erneuerbaren Energien schaffen.
  4. Mission Wasserstoff 2030: Ebnung des Weges zur nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft durch neue Technologielösungen und Konzepte entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
  5. Mission Transfer: Stärkung der Rolle der Energieforschung als Impulsgeber des Fortschritts in Wirtschaft Gesellschaft – durch Transparenz, Partizipation und Praxisorientierung.

Das BMWK will mit dem Förderprogramm die Transformation des Energiesystems beschleunigen, indem die Forschung für die Energiewende entlang aller fünf Missionen vorangebracht wird. Dazu werden für jede Mission Förderprogrammziele und spezifische Teilziele formuliert, die durch einzelne, messbare Sprinterziele ergänzt werden. Diese sog. Sprinterziele dienen der Priorisierung von Forschungsvorhaben, wobei alle förderfähigen Projekte an den Förderprogrammzielen und den spezifischen Teilzielen gemessen werden. Damit soll insgesamt ein zielgerichtetes Vorgehen der Forschungsförderung ermöglicht werden.

Zuwendungszweck ist die Entwicklung, Weiterentwicklung und Erprobung von innovativen Energietechnologien, Methoden und Verfahren zur Vollendung der Energiewende sowie die Beschleunigung des Praxistransfers im Einklang mit den Förderprogrammzielen. Die angewandte Energieforschung beruht maßgeblich auf der Zusammenarbeit von Industrie, Wissenschaft und Anwendern. Der Förderfokus liegt auf:

2.1 Technologien zur Energiebereitstellung

  • Windenergie
  • Photovoltaik
  • Geothermie
  • Wärmepumpen und Kältetechnik
  • Produktion von Wasserstoff und Derivaten; Brennstoffzellen; Wiederverstromung
  • Solarthermie
  • Energetische Nutzung biogener Rest- und Abfallstoffe

2.2 Energieinfrastruktur für Transport und Speicherung

  • Stromnetze und Stromspeicher
  • Wärme- und Kältenetze, Wärme- und Kältespeicher
  • Wasserstoffspeicherung und -transport
  • Energienutzung und Energieeffizienz
  • Gebäude
  • Quartiere
  • Industrie und Gewerbe
  • Ressourceneffizienz und zirkuläre Wirtschaft

2.4 Energiesystem und Systemintegration

  • Energiesystemanalyse, sektorübergreifende Systemmodellierung und -planung
  • Systemintegration und digitale Lösungen
  • Energiewende und Gesellschaft

2.5 Übergreifende Aspekte der angewandten Energieforschung

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Insbesondere Start-ups sowie andere KMU werden bei dieser Förderung zur Antragstellung ermutigt. Antragsberechtigt sind auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Vereine mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland sowie Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.

Die Zuwendungen werden als Projektförderung und als nicht rückzahlbare Zuschüsse, in der Regel als Anteilfinanzierung, gewährt. Die Förderquote für Unternehmen liegt bei maximal 50%. Hochschulen und Forschungseinrichtungen können mit bis zu 100% gefördert werden (Vollfinanzierung).

Die eingegangenen Projektideen stehen untereinander im Wettbewerb und werden nach den folgenden Kriterien bewertet:

  • Beitrag zu den förderpolitischen Zielen des 8. Energieforschungsprogramms zur angewandten Energieforschung des BMWK und fachlicher Bezug zu der Förderbekanntmachung,
  • Arbeitsziel und Realisierungschancen (Innovationsgehalt und Forschungsrisiko unter Berücksichtigung des Stands der Technik, Originalität, Ganzheitlichkeit, Alleinstellungsmerkmal etc.
  • Qualifikation und Expertise der Antragstellenden (unter anderem Vollständigkeit und Komplementarität des
  • Konsortiums in Hinblick auf die Erreichung der Projektziele),
  • Beschreibung der Arbeitsaufteilung im Konsortium

Das Antragsverfahren ist in der Regel zweistufig.

Für Mikroprojekte ist das einstufige Verfahren der Regelfall.

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/20240531-energieforschung-im-rahmen-des-8-energieforschungsprogramms.html

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André Schöppe

Fördermittelmanager

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