Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungs-(FuE-)Vorhaben, die innovative biotechnologische Verfahren auf ihrem Weg in die industrielle Anwendung entscheidend voranbringen. Der Förderaufruf ist offen für alle Branchen. Eine Schlüsselrolle kommt der chemischen Industrie zu.

 

Die FuE-Vorhaben sollen in Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft durchgeführt werden – idealerweise unter industrieller Federführung. Beteiligung von umsetzungsstarken Industriepartnern, welche die entwickelten Prozesse später in die Anwendung bringen können, wird erwartet.

Mögliche Themen für FuE-Vorhaben können sein (exemplarische Aufzählung):

  • Nutzung erneuerbarer Kohlenstoffquellen (z.B. biogene Rest- und Abfallstoffe, Sekundärrohstoffe, CO2) zur Herstellung von Plattformchemikalien der chemischen Industrie
  • Ressourceneffiziente Herstellung von Feinchemikalien (z.B. Building Blocks für Pharmazeutika, Agrochemikalien oder Zusatzstoffe für die Kunststoffindustrie)
  • Entwicklung nachhaltiger Schmierstoffe, Kleber oder Beschichtungen
  • Entwicklung biobasierter Inhaltsstoffe (z.B. für die Anwendung als Nahrungsmittelzusatzstoff oder als Wirkstoff in Wasch- und Reinigungsmitteln)
  • Nachhaltige, industrielle Produktion von Fasern für kreislauffähige Textilien

Die Rohstoffbasis der biotechnologischen Prozesse muss nachhaltig und skalierbar sein. Die Nutzung von Abfallströmen und von CO2 als Rohstoffquellen ist von besonderem Interesse. Zielkonflikte, die sich u.a. aus der gewählten Rohstoffbasis des Bioprozesses ergeben können, sind zu reflektieren und im Antrag einzuordnen. Projektvorschläge, die erkennbar dem Food-First-Prinzip entgegenstehen, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die Prozesse müssen eine realistische Perspektive für die Anwendung im großen Maßstab aufweisen und industrielle Bedarfe adressieren. Vor Projektbeginn muss ein Proof of Concept vorliegen. Die beteiligten Industriepartner müssen darlegen, wie der Transfer des Prozesses in die Praxis seitens des Unternehmens geplant ist. Die Projekte sollten nach Vorhabenende die Skalierung in den industriellen Maßstab anstreben. Der geplante TRL-Fortschritt – vom Projektstart bis zum -ziel – muss klar angegeben werden.

Die Förderquote an Hochschulen, liegt bei bis zu 100 Prozent. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben wird zusätzlich eine Projektpauschale von 20 Prozent gewährt.

Für Unternehmen sind bis zu 50 Prozent Förderquote möglich. Zudem sind zusätzliche Boni für KMU ggf. erreichbar.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, darunter insbesondere auch kleine KMU, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Wissenschaftsinstitute, sowie Körperschaften des öffentlichen und des privaten Rechts.

Der Förderzeitraum beträgt in der Regel (Hauptcall) drei Jahre. Einzelheiten sind den Förderaufrufen zu entnehmen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Vorlagefrist zur Einreichung von Projektskizzen ist Montag, der 03.03.2025.

https://www.bmbf.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2024/11/2024-11-29-foerderaufruf-bioproduktion.html

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André Schöppe

Fördermittelmanager

+49 (641) 94364-50