Fördertipp M-ERA.NET III

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, die Forschung und Entwicklung an innovativen Inaktiv­materialien und -komponenten für Batteriezellen sowie an alternativen Batteriesystemen zu stärken.

Um dieses Ziel zu erreichen, sollen vorhandene Wissenslücken in Bezug auf die Entwicklung, Herstellung, Hand­habung und Analytik der Materialien, Komponenten und Batteriesysteme geschlossen werden. Mit Inaktivmaterialien und -komponenten sind beispielsweise Separatoren und Beschichtungen, aber auch Binder, Leitruße, Stromableiter und Elektrolyte gemeint. Alternative Batteriesysteme im Sinne dieser Bekanntmachung sind Batteriesysteme mit einer von etablierten Lithium-Zellchemien abweichenden Zellchemien; zum Beispiel Systeme aus den Kategorien Metall-Sauerstoff/Luft, Natrium-Ionen, Magnesium-Ionen, Zink-Ionen, Metall-Schwefel oder Festkörperbatterien (Solid State Batteries – SSBs). In Abgrenzung zu anderen Fördermaßnahmen werden keine Vorhaben zu Redox-Flow-Batterien, Superkondensatoren sowie Brennstoffzellen gefördert.


Gegenstand der Förderung sind damit Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Rahmen vorwettbewerblicher Verbundvorhaben, die eines der folgenden Themenfelder („topics“) des „M-ERA.NET Calls 2023“ adressieren:

  • Sustainable advanced materials for energy;
  • Innovative surfaces, coatings and interfaces;
  • High performance composites;
  • Functional materials.

Verbundvorhaben mit deutscher Beteiligung zu den genannten Themenfeldern 1 bis 4 sind ausschließlich im Hinblick auf die Förderschwerpunkte „Inaktivmaterialien und -komponenten für Batteriezellen“ sowie „Alternative Batterie¬systeme“ (vgl. Nummer 1.1) förderfähig.Functional materials.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Die Beteiligung von KMU ist ausdrücklich erwünscht.

Die Zuwendungen werden länderspezifisch gewährt, d. h., jedes M-ERA.NET-III-Partnerland finanziert die an positiv begutachteten Vorhaben beteiligten Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft des jeweils eigenen Landes.

Die transnationalen Verbünde müssen aus mindestens drei geförderten Verbundpartnern bestehen, die aus drei an der Ausschreibung beteiligten Partnerländern bzw. -regionen kommen müssen; davon mindestens zwei Partner aus zwei unterschiedlich europäischen Mitgliedsstaaten bzw. assoziierten Staaten. Jeder Verbund muss einen Verbundkoordinator benennen, der den Verbund des Vorhabens repräsentiert und für das interne Management verantwortlich ist.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizont Europa) vertraut machen.

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe sind

  • das englischsprachige Pre-Proposal dem M-ERA.NET-Call-Sekretariat und
  • die deutschsprachige Projektskizze dem Projektträger Jülich,

bis spätestens 16. Mai 2023, 12.00 Uhr (MESZ) in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2023/04/2023-04-21-Bekanntmachung-ERA-NET.html

Haben Sie Fragen? - Ich helfe Ihnen gerne!

André Schöppe

Fördermittelmanager

+49 (641) 94364-50