Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Investitionsvorhaben zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen in Deutschland.
In diesem Modul (Modul 6) sind Investitionen zum Austausch oder zur Umrüstung von Anlagen förderfähig, sodass diese mit Elektrizität betrieben werden können.
Die Förderung erfolgt für
- den Austausch von Bestandsanlagen, die Erdgas, Kohle oder fossiles Öl (Mineralöl) nutzen, durch elektrisch zu betreibende Neuanlagen und
- die Umrüstung von Anlagen, die Erdgas, Kohle oder fossiles Öl (Mineralöl) nutzen, sodass diese mit elektrischer Energie zu betreiben sind.
Nicht förderfähig sind
- gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen,
- Maßnahmen die vor Antragsstellung bereits begonnen haben
Die Höhe des Zuschusses beträgt 33% der förderfähigen Kosten. Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro betragen. Die maximal mögliche Förderung liegt bei 200.000€. Förderfähige Kosten sind alle Kosten für die Umsetzung der Maßnahme sowie die Nebenkosten für die Planung und Installation.
Der Zuschuss erfolgt erst nach Ende der Maßnahme über den Verwendungs- und Erfolgsnachweis.
Anträge zur Förderung bearbeitet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Eine Antragsstellung ist jederzeit möglich.