Elektrifizierung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Investitionsvorhaben zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen in Deutschland.

In diesem Modul (Modul 6) sind Investitionen zum Austausch oder zur Umrüstung von Anlagen förderfähig, sodass diese mit Elektrizität betrieben werden können.

Die Förderung erfolgt für

  • den Austausch von Bestandsanlagen, die Erdgas, Kohle oder fossiles Öl (Mineralöl) nutzen, durch elektrisch zu betreibende Neuanlagen und
  • die Umrüstung von Anlagen, die Erdgas, Kohle oder fossiles Öl (Mineralöl) nutzen, sodass diese mit elektrischer Energie zu betreiben sind.

Nicht förderfähig sind

  • gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen,
  • Maßnahmen die vor Antragsstellung bereits begonnen haben

Die Höhe des Zuschusses beträgt 33% der förderfähigen Kosten. Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro betragen. Die maximal mögliche Förderung liegt bei 200.000€. Förderfähige Kosten sind alle Kosten für die Umsetzung der Maßnahme sowie die Nebenkosten für die Planung und Installation.

Der Zuschuss erfolgt erst nach Ende der Maßnahme über den Verwendungs- und Erfolgsnachweis.

Anträge zur Förderung bearbeitet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Eine Antragsstellung ist jederzeit möglich.

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieeffizienz_und_Prozesswaerme/Modul6_Elektrifizierungsmassnahme

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buhlmann marc     

Marc Buhlmann B.A.

Fördermittelmanager

+49 (641) 94364-50