Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Investitionsvorhaben zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz in Unternehmen. Es handelt sich um eine weitestgehend technologieoffene Förderung.
Eine Förderung ist u.a. nur möglich, wenn anhand eines Einsparkonzeptes Treibhausgaseinsparungen in bestimmter Höhe nachgewiesen werden können. Gefördert werden beispielsweise folgende investive Maßnahmen:
- Prozess- und Verfahrensumstellungen, die zu Energie- und/oder Ressourceneinsparungen führen. Hierzu gehören insbesondere die energetische und ressourcenbezogene Optimierung von Produktionsprozessen, beispielsweise durch Einsatz energieeffizienter Anlagen und Maschinen oder durch Austausch einzelner Komponenten sowie durch energie- und/oder ressourcenorientierte Optimierung der Prozessführung oder des Verfahrens.
- Maßnahmen zur Nutzung von Prozessabwärme, beispielsweise:
- Erschließung und Bereitstellung von Abwärme inklusive aller hierfür erforderlichen Maßnahmen an der Anlagentechnik einschließlich der erforderlichen Verbindungsleitungen;
- Einspeisung von Abwärme in Wärmenetze einschließlich der erforderlichen Verbindungsleitungen;
- Verstromung von Abwärme, z. B. Organic Rankine Cycle-Technologie (ORC).
- Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese Anlagen eindeutig und überwiegend für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden.
- Maßnahmen zur energie- und/oder ressourceneffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte, beispielsweise der Einsatz energieeffizienter Wärme- und Kälteerzeuger und die Optimierung der Wärme- oder Kältespeicherung.
- Maßnahmen zur Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess, beispielsweise:
- thermische Isolierung/Wärmedämmung von Anlagen und Verteilleitungen,
- hydraulische Optimierung sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Produktionsabfällen.
- Maßnahmen, die dazu führen, dass statt eines fossilen Energieträgers ein erneuerbarer Energieträger eingesetzt wird.
- Maßnahmen zur Elektrifizierung von Prozessen.
Folgender Förderumfang ist möglich:
- Die Förderhöhe kann bei Kleinen Unternehmen bis zu 45 %, bei Mittleren Unternehmen bis zu 35 % und bei Unternehmen ohne KMU-Status bis zu 25 % der förderfähigen Investitionskosten betragen. Für ausgewählte Maßnahmen in den Bereichen Abwärmenutzung, Elektrifizierung, Wasserstofferzeugung und -nutzung kann zusätzlich ein Dekarbonisierungsbonus in Höhe von bis zu 10 Prozentpunkten bewilligt werden.
- Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über Modul 4 maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beantragt werden. Dies gilt auch, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden.
Anträge zur Förderung bearbeitet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Eine Antragsstellung ist jederzeit möglich. Für die Erstellung des einzureichenden Einsparkonzeptes ist verpflichtend das vom BAFA bereitgestellte Formular zu verwenden.