Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Investitionsvorhaben zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Über die sogenannte Basisförderung können sich KMU Anlagen fördern lassen, die zu bestimmten Technologiekategorien gehören, ohne hierfür ein umfangreiches Einsparkonzept erstellen zu müssen.
Anlagen bzw. Komponenten, für die eine Förderung beantragt wird, müssen im Unternehmen vorhandene ineffiziente Bestandsanlagen ersetzen. Für die Antragstellung ist ein Nachweis erforderlich, dass der Bedarf an Endenergie in Folge des Austausches der Maschinen und Anlagen um mindestens 15 % reduziert wird.
Gefördert werden über die Basisförderung der Erwerb und die Installation/Montage von Anlagen, die zu folgenden Kategorien gehören:
- Elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge
- Servo-elektrisch betriebene Spritzgießmaschinen
- Komponenten zur Optimierung von Biogasanlagen
- Lackierkabinen
- Wasserstrahlschneidanlagen
- Laserschneider
- Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung
- Elektrisch betriebene Backöfen
- Werkzeugmaschinen
- Pelletpressen, Brikettierpressen
- Geschirrspülmaschinen mit Wärmerückgewinnung oder Wärmepumpe
- Kinoprojektoren
- Elektrische Schweißgeräte
- Kühlmöbel für Lebensmittel
- Solarien
Folgender Förderumfang ist möglich:
- Kleine Unternehmen erhalten eine pauschale Förderung in Höhe von 15 % bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investition. Bei Mittleren Unternehmen beträgt die Förderung 10 %. Unternehmen ohne KMU-Status sind nicht antragsberechtigt.
- Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000€ pro Maßnahme betragen.
- Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über dieses Modul (Modul 4) ein maximaler Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Mio. € beantragt werden. Dies gilt auch, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden.