Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Forschungsvorhaben, die durch Forschungsvereinigungen von Unternehmen einer Branche oder eines Technologiefeldes gemeinsam und unternehmensübergreifend organisiert werden.
Die Förderung erfolgt themen- und technologieoffen. Sie richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in industriellen Wertschöpfungsketten tätig sind. Der Zugang zu den Forschungsprojekten bis hin zu deren Ergebnissen steht grundsätzlich allen interessierten Unternehmen offen. Spezielle Zielstellungen werden in Fördervarianten mit gesonderten Förderaufrufen angeboten:
- Leittechnologien für KMU: systemrelevante, breit angelegte Vorhaben, die die internationale Wettbewerbsfähigkeit von KMU der jeweiligen Branche nachhaltig stärken. Hier werden mehrteilige Projekte von mehreren Forschungseinrichtungen mit unterschiedlichem Profil bearbeitet.
- PLUS: mehrere thematisch eng zusammenhängende Forschungsvorhaben bilden zusammen ein PLUS-Gesamtprojekt. Die Projekte reichen von der Grundlagenforschung bis hin zu Vorhaben zur Umsetzung in Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.
- CORNET: transnationale Forschungsvorhaben – Collective Research Networking (CORNET-Gesamtprojekte) mit mindestens einer ausländischen Forschungseinrichtung.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt
- bis zu 275.000 € bei Vorhaben mit einer Forschungseinrichtung,
- bis zu 525.000 € bei Vorhaben mit zwei beteiligten Forschungseinrichtungen
- bis zu 750.000 € bei Vorhaben mit drei beteiligten Forschungseinrichtungen
- in Ausnahmefällen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Förderfähig sind unter anderem
- Personalausgaben,
- Ausgaben für Geräte sowie
- Leistungen Dritter zur Erfüllung des Zuwendungszwecks.
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige, gemeinnützige, industrielle Forschungseinrichtungen, die ordentliche Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto-von-Guericke” e.V. (AiF) sind und für alle interessierten Akteure offenstehen. Unternehmen können über die Förderungsvereinigungen des AIF Projektideen einbringen. Sie werden in die Projektsteuerung und gegebenenfalls bei Normungsaktivitäten einbezogen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, Forschungsvorhaben müssen:
- unternehmensübergreifend ausgerichtet sein,
- neue Erkenntnisse vor allem im Bereich der Erschließung und Nutzung von modernen Technologien erwarten lassen,
- insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen wirtschaftliche Vorteile bringen,
- Vorschläge für den Transfer in die Wirtschaft und Aussagen zur Umsetzbarkeit enthalten,
- die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der Treibhausgasneutralität bis 2045 berücksichtigen.
Anträge sind über den DLR Projektträger jederzeit möglich.