Förderziel
Das zentrale Ziel der Förderung ist:
- Aufbau und Stärkung eines qualifizierten Fachkräftepools im Bereich der
Quantentechnologien - Umsetzung der Agenda „Quantum Future Professionals“ im Rahmen des
Forschungsprogramms „Quantensysteme – Spitzentechnologien entwickeln, Zukunft
gestalten“ (Programm abrufbar unter www.quantentechnologien.de)
Zuwendungszweck
Die zweite Generation der Quantentechnologien nutzt gezielt Quanteneffekte wie Überlagerung und
Verschränkung, um daraus anwendungsorientierte Technologien zu entwickeln.
Daraus ergeben sich bedeutende wirtschaftliche und gesellschaftliche Potenziale, z. B.:
- Quantencomputing: z. B. Simulation chemischer Prozesse, Logistik,
Arzneimittelentwicklung - Quantensensorik & -metrologie: präzisere Messmethoden und -geräte
- Quantenkommunikation: erhöhte Datensicherheit
Ein akuter Engpass: Mangel an qualifizierten Fachkräften
Deshalb fördert das BMFTR:
- breitere Verankerung der Thematik in der Gesellschaft
- gezielte Qualifikation und Nachwuchsförderung in Wissenschaft und Wirtschaft
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte, entweder als Einzeloder Verbundvorhaben, die innovative, zielgruppenspezifische und bedarfsorientierte Konzepte
gegen den Fachkräftemangel in den Quantentechnologien entwickeln und umsetzen. Voraussetzung
ist ein klarer Bezug zu den Quantentechnologien der zweiten Generation.
Die Projekte sollen sich einem oder mehreren der folgenden Ziele widmen:
- Maßnahmen zur Fachkräftesicherung in Schulen, Hochschulen, Unternehmen oder anderen
Bildungs- und Ausbildungsorten - Initiativen zur Steigerung des öffentlichen Bewusstseins („Quantum Awareness“)
Das übergeordnete Ziel ist es, langfristig für qualifizierten Nachwuchs im Bereich
Quantentechnologien zu sorgen.
Mögliche Themen sind:
- Entwicklung von Aktivitäten für die Physik mit dem Fokus auf Quantentechnologien als
Angebot. - Innovative Konzepte für Angebote an Kinder und Jugendliche, mit Industriebezug und -
beteiligung. - Innovative Konzepte zu Gamification- und DIY-Ansätzen, die einen leichten Einstieg in die
Thematik erlauben und vertieftes Interesse wecken. - Konzeption und Durchführung von außerunterrichtlichen Schüler-Challenges
beziehungsweise Wettbewerben.
Initiativen für Studierende:
- Entwicklung und pilotartige Durchführung von Vernetzungs- und Austauschformaten
zwischen Industrie, Hochschulen und Akademischer Forschung, beispielsweise über Praktika,
Akademien, Workshops sowie Austauschprogramme. - Entwicklung und erstmalige Durchführung von Kurzprogrammen für MINT-Studierende, um
Einblicke in mögliche Tätigkeitsfelder in den Quantentechnologien im Bereich Akademia,
Industrie und Forschungseinrichtungen zu vermitteln. - Konzeptionierung neuartiger und forschungsnaher, interdisziplinärer (Wahl-)Module für
Studiengänge, Masterprogramme, Graduiertenschulen, insbesondere auch im Hinblick auf
Systemingenieure und -ingenieurinnen. - Neuartige kooperative Promotionsprogramme, Promotionskollaborationen,
Promotionstandems und Buddy-Programme, um Fachkräfte zu gewinnen, nachhaltig mit der
deutschen Industrie zu verknüpfen und die Attraktivität des Standorts Deutschland
insbesondere für internationale Fachkräfte zu stärken.
Fortbildungen für Berufstätige:
- Konzeptionierung und Durchführung von neuartigen praxisorientierten
Weiterbildungsformaten, die die „Quantum Awareness“ übergeordnet stärken. - Interdisziplinäre und forschungsnahe Weiterbildungsangebote (Upskilling), insbesondere
auch mit Fokus auf Engineering-Aspekten.
Projekte sind eingeladen, Maßnahmen zur Vernetzung der in dieser Richtlinie geförderten Projekte
und Identifikation von Querschnittsthemen zwischen den geförderten Projekten sowie Organisation
von Workshops und Netzwerkveranstaltungen mitzudenken. Innerhalb von Projekten können zudem
Konzepte mitgedacht werden, die Weiterbildungsangebote vergleichbar machen und zur
Vergleichbarkeit und Standardisierung bei der akademischen und beruflichen Ausbildung von
Quantentechnologischen-Fachkräften beitragen.
Folgende Zielgruppen können dementsprechend dabei adressiert werden:
- Kinder und Jugendliche ab circa 11 Jahren.
- Auszubildende in von Quantentechnologien berührten Fachrichtungen.
- Studierende fachnaher oder fachfremder Studiengänge mit interdisziplinärem
Verknüpfungspotenzial - Arbeitnehmende in von Quantentechnologien berührten Fachrichtungen (auch WorkforceReaktivierung, das heißt erfahrene, gegebenenfalls bereits in Ruhestand befindliche oder
abgewanderte reaktivierbare Fachkräfte). - Breite Gesellschaft
Zuwendungsempfänger
- Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Vereine und Verbände - Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer
Betriebsstätte oder Niederlassung beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der
nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt - Kleine und mittlere Unternehmen
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Förderdauer der Einzel- und Verbundprojekte beträgt in der Regel drei Jahre. Jedes Teilvorhaben
soll durchgängig mit mindestens einer halben Vollzeitstelle an den Verbundarbeiten beteiligt sein.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Zuwendungsbemessung und Förderumfang:
- Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen (nicht wirtschaftlich
tätig) können für zuwendungsfähige projektbezogene Ausgaben eine Förderung von bis zu
100 % erhalten. - Bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft gelten projektbezogene
Kosten als Bemessungsgrundlage. - Hochschulen und Universitätskliniken erhalten zusätzlich eine Projektpauschale von 20 % auf
die förderfähigen Ausgaben.
Förderfähige Ausgaben/Kosten:
- Alles, was im Förderzeitraum dazu beiträgt, den Forschungsprozess oder die Ergebnisse
öffentlich zugänglich zu machen. - Dazu gehört insbesondere Wissenschaftskommunikation, also allgemeinverständliche,
dialogorientierte Vermittlung wissenschaftlicher Inhalte an nicht-wissenschaftliche
Zielgruppen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem in Nummer 7.1 genannten Projektträger bis spätestens 15.
Oktober 2025 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen. Bei
Verbundprojekten sind Projektskizzen in Abstimmung mit den Projektpartnern vom vorgesehenen
Verbundkoordinator vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen
Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.