Förderziel

Das zentrale Ziel der Förderung ist:

  • Aufbau und Stärkung eines qualifizierten Fachkräftepools im Bereich der Quantentechnologien
  • Umsetzung der Agenda „Quantum Future Professionals“ im Rahmen des Forschungsprogramms „Quantensysteme – Spitzentechnologien entwickeln, Zukunft gestalten“ (Programm abrufbar unter www.quantentechnologien.de)

Zuwendungszweck

Die zweite Generation der Quantentechnologien nutzt gezielt Quanteneffekte wie Überlagerung und Verschränkung, um daraus anwendungsorientierte Technologien zu entwickeln.
Daraus ergeben sich bedeutende wirtschaftliche und gesellschaftliche Potenziale, z. B.:

  • Quantencomputing: z. B. Simulation chemischer Prozesse, Logistik, Arzneimittelentwicklung
  • Quantensensorik & -metrologie: präzisere Messmethoden und -geräte
  • Quantenkommunikation: erhöhte Datensicherheit

Ein akuter Engpass: Mangel an qualifizierten Fachkräften
Deshalb fördert das BMFTR:

  • breitere Verankerung der Thematik in der Gesellschaft
  • gezielte Qualifikation und Nachwuchsförderung in Wissenschaft und Wirtschaft

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte, entweder als Einzeloder Verbundvorhaben, die innovative, zielgruppenspezifische und bedarfsorientierte Konzepte gegen den Fachkräftemangel in den Quantentechnologien entwickeln und umsetzen. Voraussetzung ist ein klarer Bezug zu den Quantentechnologien der zweiten Generation.
Die Projekte sollen sich einem oder mehreren der folgenden Ziele widmen:

  • Maßnahmen zur Fachkräftesicherung in Schulen, Hochschulen, Unternehmen oder anderen Bildungs- und Ausbildungsorten
  • Initiativen zur Steigerung des öffentlichen Bewusstseins („Quantum Awareness“)

Das übergeordnete Ziel ist es, langfristig für qualifizierten Nachwuchs im Bereich Quantentechnologien zu sorgen.
Mögliche Themen sind:

  • Entwicklung von Aktivitäten für die Physik mit dem Fokus auf Quantentechnologien als Angebot.
  • Innovative Konzepte für Angebote an Kinder und Jugendliche, mit Industriebezug und -beteiligung.
  • Innovative Konzepte zu Gamification- und DIY-Ansätzen, die einen leichten Einstieg in die Thematik erlauben und vertieftes Interesse wecken.
  • Konzeption und Durchführung von außerunterrichtlichen Schüler-Challenges beziehungsweise Wettbewerben.

Initiativen für Studierende:

  • Entwicklung und pilotartige Durchführung von Vernetzungs- und Austauschformaten zwischen Industrie, Hochschulen und Akademischer Forschung, beispielsweise über Praktika, Akademien, Workshops sowie Austauschprogramme.
  • Entwicklung und erstmalige Durchführung von Kurzprogrammen für MINT-Studierende, um Einblicke in mögliche Tätigkeitsfelder in den Quantentechnologien im Bereich Akademia, Industrie und Forschungseinrichtungen zu vermitteln.
  • Konzeptionierung neuartiger und forschungsnaher, interdisziplinärer (Wahl-)Module für Studiengänge, Masterprogramme, Graduiertenschulen, insbesondere auch im Hinblick auf Systemingenieure und -ingenieurinnen.
  • Neuartige kooperative Promotionsprogramme, Promotionskollaborationen, Promotionstandems und Buddy-Programme, um Fachkräfte zu gewinnen, nachhaltig mit der deutschen Industrie zu verknüpfen und die Attraktivität des Standorts Deutschland insbesondere für internationale Fachkräfte zu stärken.

Fortbildungen für Berufstätige:

  • Konzeptionierung und Durchführung von neuartigen praxisorientierten Weiterbildungsformaten, die die „Quantum Awareness“ übergeordnet stärken.
  • Interdisziplinäre und forschungsnahe Weiterbildungsangebote (Upskilling), insbesondere auch mit Fokus auf Engineering-Aspekten.

Projekte sind eingeladen, Maßnahmen zur Vernetzung der in dieser Richtlinie geförderten Projekte und Identifikation von Querschnittsthemen zwischen den geförderten Projekten sowie Organisation von Workshops und Netzwerkveranstaltungen mitzudenken. Innerhalb von Projekten können zudem Konzepte mitgedacht werden, die Weiterbildungsangebote vergleichbar machen und zur Vergleichbarkeit und Standardisierung bei der akademischen und beruflichen Ausbildung von Quantentechnologischen-Fachkräften beitragen.

Folgende Zielgruppen können dementsprechend dabei adressiert werden:

  • Kinder und Jugendliche ab circa 11 Jahren.
  • Auszubildende in von Quantentechnologien berührten Fachrichtungen.
  • Studierende fachnaher oder fachfremder Studiengänge mit interdisziplinärem Verknüpfungspotenzial
  • Arbeitnehmende in von Quantentechnologien berührten Fachrichtungen (auch WorkforceReaktivierung, das heißt erfahrene, gegebenenfalls bereits in Ruhestand befindliche oder abgewanderte reaktivierbare Fachkräfte).
  • Breite Gesellschaft

Zuwendungsempfänger

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Vereine und Verbände
  • Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt
  • Kleine und mittlere Unternehmen

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Förderdauer der Einzel- und Verbundprojekte beträgt in der Regel drei Jahre. Jedes Teilvorhaben soll durchgängig mit mindestens einer halben Vollzeitstelle an den Verbundarbeiten beteiligt sein.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Zuwendungsbemessung und Förderumfang:

  • Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen (nicht wirtschaftlich tätig) können für zuwendungsfähige projektbezogene Ausgaben eine Förderung von bis zu 100 % erhalten.
  • Bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft gelten projektbezogene Kosten als Bemessungsgrundlage.
  • Hochschulen und Universitätskliniken erhalten zusätzlich eine Projektpauschale von 20 % auf die förderfähigen Ausgaben.

Förderfähige Ausgaben/Kosten:

  • Alles, was im Förderzeitraum dazu beiträgt, den Forschungsprozess oder die Ergebnisse öffentlich zugänglich zu machen.
  • Dazu gehört insbesondere Wissenschaftskommunikation, also allgemeinverständliche, dialogorientierte Vermittlung wissenschaftlicher Inhalte an nicht-wissenschaftliche Zielgruppen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.


In der ersten Verfahrensstufe sind dem in Nummer 7.1 genannten Projektträger bis spätestens 15. Oktober 2025 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind Projektskizzen in Abstimmung mit den Projektpartnern vom vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Haben Sie Fragen? - Ich helfe Ihnen gerne!

N.N.
André Schöppe
Fördermittelmanager
+49 (641) 94364-50