LOEWE Förderung Hessen

Mit dem LOEWE-Programm fördert die Landesregierung herausragende wissenschaftliche Verbundvorhaben der Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Hessen. Im Fokus steht eine intensive Vernetzung von Wissenschaft, außeruniversitärer Forschung und Wirtschaft.

LOEWE steht für die "Landes-Offensive zur Entwicklung Wissenschaftlich-ökonomischer Exzellenz".

Um die Einführung marktfähiger und innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu beschleunigen, stehen in der LOEWE-Förderlinie 3 Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Fokus, die im Verbund zwischen mindestens einem Unternehmen sowie mindestens einer Hochschule oder Forschungseinrichtung in Hessen realisiert werden. In einen Verbund können weitere Verbundpartner wie z.B. Entwickler oder Anwender aufgenommen werden.

Die Vorhaben weisen einen innovativen Charakter, ein hohes technologisches Risiko sowie eine erkennbare Markt- und Kundennähe auf und enthalten insbesondere eine Anwendungsnähe.

Die LOEWE-Förderlinie 3 ist für alle Branchen und Technologien offen.

Antragsberechtig sind:

  • unabhängige kleine oder mittlere Unternehmen (sog. KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen (a),
  • Ingenieurbüros und ähnliche Freie Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen (b),
  • hessische Hochschulen für Angewandte Wissenschaften inkl. Hochschule Geisenheim University (c),
  • inhaber- oder durch Personengesellschafter geführte Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz bis 200 Mio. Euro (d),
  • familiengeführte Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigen und Konzern- oder Finanz-beteiligungen i.d.R. nicht über 25 % (e),
  • Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Hessen (f),
  • Körperschaften des Öffentlichen Rechts bzw. gemeinnützige Körperschaften in Nicht-Landesträgerschaft für gemeinnützige Zwecke (g).

Als Konsortialführer können die ersten fünf genannten Antragsberechtigten fungieren, die ihren Sitz in Hessen haben.

  • Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 50 % gewährt.
  • Bei partnerschaftlich eingebundenen Universitäten, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, die im Vorhaben nichtwirtschaftlich tätig sind, können bis zu
    90 % ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.
  • Bei antragstellenden Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, die im Vorhaben nichtwirtschaftlich tätig sind und die Koordination des Vorhabens übernehmen (Konsortialführer), können bis zu 100 % ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden zzgl. einer Overhead-pauschale auf ihre Personalkosten in Höhe von 20 %.
  • Zuwendungsfähig sind Personalausgaben in Unternehmen (nach Stundensätzen), Personalausgaben in Hochschulen (nach TV-H), Sachausgaben (Mieten, Leasingraten, Leistungen Dritter, Abschreibungen, Verbrauchsmaterial, Betriebsmittel u.ä.), die unmittelbar für die Durchführung des Vorhabens anfallen.
  • Nicht zuwendungsfähig sind Investitionen, kalkulatorische Kosten und Vorlaufkosten.

Das Antragsverfahren für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Verbund ist zweistufig. Die Antragstellung kann jederzeit bei der Innovationsförderung Hessen in der HA Hessen Agentur GmbH erfolgen.

https://www.innovationsfoerderung-hessen.de/loewe-foerderlinie-3

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buhlmann marc     

Marc Buhlmann B.A.

Fördermittelmanager

+49 (641) 94364-50