Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie dem Europäischen Sozialfonds Plus gefördert.
Das BMWK unterstützt Sie als ein kleines und mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) oder als Freiberuflerin*innen, wenn Sie eine externe Beratung in Anspruch nehmen wollen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Allgemeine und spezielle Beratungsthemen können sein:
- Fachkräftesicherung und - bindung,
- Kosteneinsparungen,
- Anpassungen des Geschäftsmodells,
- Umgang mit Umsatzrückgängen,
- Umgang mit Liquiditätsproblemen,
- Veränderungen des Produktportfolios,
- Investitionsplanung,
- Optimierung von Prozessabläufen beziehungsweise der Organisation,
- Qualitätsmanagement,
- Begleitung bei der Einführung neuer Systeme, beispielsweise IT-Systeme,
- Nachhaltigkeit und Umweltschutz,
- alternsgerechte Gestaltung der Arbeit,
- Gleichstellung und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
- Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung oder
- bessere betriebliche Integration von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Region bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten.
Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen 2.800 Euro.
Der Antrag wird über eine Leitstelle eingereicht. Die Kontaktdaten der Leitstellen finden sich online bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Antrag stellen vor Beginn einer geplanten Beratung online über die Antragsplattform des BAFA.
Jedes Unternehmen kann bis 31.12.2026 maximal 5 Anträge auf Förderung stellen, jedoch nicht mehr als 2 pro Jahr.
Dabei müssen Sie die De-minimis-Höchstgrenzen beachten.