Das Bundeskabinett hat den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2026 beschlossen. Dieses Gesetz bildet die Grundlage für umfangreiche Fördermaßnahmen zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Für das Jahr 2026 stehen dafür rund 12 Milliarden Euro aus dem ERP-Sondervermögen bereit. Ziel ist es, den Zugang des Mittelstands zu zinsgünstigen Krediten und Beteiligungskapital deutlich zu verbessern.
Zielsetzung der Förderung:
Kleine und mittlere Unternehmen haben strukturell größere Schwierigkeiten, sich über den Kapitalmarkt zu finanzieren. Hier setzt die ERP-Förderung an. Ziel ist es, ein investitionsfreundliches Umfeld für den Mittelstand zu schaffen – insbesondere für:
- Unternehmensgründungen
- Unternehmensnachfolgen
- Innovationsprojekte
- Digitalisierungsvorhaben
- Wagniskapital-Finanzierung
Durch die gezielte Förderung dieser Bereiche soll die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands gestärkt werden.
Neue Förderprogramme ab 2026
Im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2026 werden zwei neue Förderprogramme eingeführt:
- ERP-Förderkredit Digitalisierung
- ERP-Förderkredit Innovation
Beide Programme zielen auf die Unterstützung zukunftsorientierter Technologien ab, mit besonderem Fokus auf den Einsatz Künstlicher Intelligenz in Unternehmen.
Besonderheiten der neuen Programme:
- Kombination aus Kredit und Zuschuss
- Zuschuss von bis zu 5 % der Kreditsumme möglich
- Förderung sowohl für etablierte Mittelständler als auch für Start-ups
Vorteile der ERP-Kreditprogramme (über KfW)
Die Fördermittel werden überwiegend über die Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verfügung gestellt. Die Kreditkonditionen sind besonders attraktiv:
- Niedrige Zinssätze
- Lange Laufzeiten
- Tilgungsfreie Anlaufjahre
- Haftungsfreistellungen für die durchleitenden Hausbanken
Dadurch wird es Unternehmen erleichtert, Investitionen zu tätigen, ohne zu Beginn finanziell überlastet zu werden.
Hintergrund zum ERP-Sondervermögen
Das ERP-Sondervermögen geht zurück auf Mittel aus dem Marshallplan und besteht seit über 75 Jahren. Es dient bis heute dem Zweck, die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland zu fördern – insbesondere durch gezielte Unterstützung des Mittelstands.
- Verwaltung: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Abwicklung: hauptsächlich durch die KfW
- Antragstellung: über die Hausbank (z. B. Sparkasse, Volksbank), vor Beginn des Vorhabens
Fazit
Mit dem ERP-Wirtschaftsplangesetz 2026 setzt die Bundesregierung ein starkes Zeichen für den Mittelstand. Durch die Ausweitung der Finanzierungsmöglichkeiten, neue Programme zur Digitalisierung und Innovationsförderung sowie attraktive Konditionen soll der Mittelstand in seiner Rolle als Rückgrat der deutschen Wirtschaft weiter gestärkt und zukunftsfähig gemacht werden. Das Programm endet frühstens zum 31.12.2026