Gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

Gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

transmit_teammit_innovationspraemie_web.jpg

Bild-Design: © Niklas Günther via Canva unter Nutzung von KI

Die Grünen fordern „Innovationsprämie“: Staat soll als Ankerkunde Start-ups und Innovationen stärken

Mit einer umfassenden Modernisierungsagenda wollen die Grünen Wissenschaft und Forschung in Deutschland von Bürokratie entlasten und Innovationen gezielt fördern. Kernpunkt des elfseitigen Antrags, den die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in den Bundestag eingebracht hat, ist eine „Innovationsprämie“ im staatlichen Beschaffungswesen.

Demnach soll der Staat künftig stärker als Ankerkunde auftreten und Innovationen beim Einkauf gezielt berücksichtigen. Angebote mit hohem Innovationspotenzial würden bei Ausschreibungen positiver bewertet. Auch verbindliche Quoten und flexible Budgets für innovative Beschaffung regen die Grünen an – zunächst im Rahmen von Pilotprojekten. „Eine nationale Innovationsprämie würde den europäischen Buy-European-Ansatz stärken und europäische Start-ups und Innovationen fördern“, sagte die forschungspolitische Sprecherin der Grünen, Ayse Asar. Mit einem jährlichen Beschaffungsvolumen von rund 500 Milliarden Euro könne der Staat erhebliche Innovationsimpulse setzen.

Weniger Detailkontrolle und mehr Vertrauen soll Fördersystem verschlanken

 Die Innovationsprämie ist Teil einer breiteren Reformagenda. Ziel ist es, das über Jahrzehnte gewachsene Fördersystem zu verschlanken. Die Grünen kritisieren eine hohe Kontrolldichte und kleinteilige Berichtspflichten, die Forschende stark belasteten. „Grundprinzip muss sein: mehr Vertrauen in Wissenschafts- und Hochschuleinrichtungen anstatt Detailkontrolle“, heißt es im Antrag. Statt zahlreicher Einzelprogramme solle es künftig wenige große Programme mit vereinfachten Berichtspflichten und globalen Budgets geben. Auch die Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD hat angekündigt, das Fördersystem zu reformieren. Im Koalitionsvertrag ist ein Innovationsfreiheitsgesetz vorgesehen, das Forschungseinrichtungen von bürokratischen Vorgaben entlasten soll. „Wir geben der Forschung mehr Freiheit und entfesseln sie von kleinteiliger Förderbürokratie“, heißt es dort. Die Opposition bemängelt jedoch, dass bislang kein Gesetzentwurf vorliege.

Mehr Freiheiten für Förderinstitutionen

 Als Vorbild nennen die Grünen das Gesetz zur Stärkung der Bundesagentur für Sprunginnovationen (Sprind), die in der vergangenen Wahlperiode von bestehenden Förderregeln befreit und mit größeren Handlungsspielräumen ausgestattet wurde. Die neue Regierung plant, diese Freiheiten auf weitere Institutionen auszuweiten – etwa auf die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit sowie große Projektträger. Die Grünen unterstützen diesen Kurs und fordern zusätzlich eine „Strukturreform der Projektträger“. Das Netzwerk der Projektträger, das 13 Einrichtungen mit mehr als 5000 Beschäftigten vertritt und jährlich über neun Milliarden Euro Fördermittel verwaltet, plädiert ebenfalls für eine Ausweitung entsprechender Freiheitsregelungen.

Schnellere Ausgründungen und flexiblere Patentrechte

Neben der Beschaffungspolitik setzen die Grünen auf einen beschleunigten Wissens- und Technologietransfer. Dieser soll – sofern europarechtlich möglich – als gemeinnütziger Zweck anerkannt werden. Zudem schlagen sie einen „Fast-Track-Transfer“ vor: Hochschulen sollen innerhalb von acht Wochen mit Ausgründern alle Rechte an Innovationen und geistigem Eigentum verhandeln können. Musterverträge sollen für Rechtssicherheit sorgen. Patente sollen Start-ups gegen eine rein erfolgsbasierte Vergütung ohne Vorabzahlungen übertragen werden. So könnten öffentlich finanzierte Forschungsergebnisse schneller in marktfähige Produkte überführt und „neue Potenziale für Wirtschaft und Gesellschaft“ erschlossen werden, argumentieren die Grünen.

Nicht zuletzt im Kontext der Transformation der Automobilindustrie könnte das von allen Parteien unterstützte Ziel, Forschungseinrichtungen von bürokratischen Vorgaben zu entlasten, größere Handlungsräume zu ermöglichen und den Technologietransfer zu beschleunigen, auch mittel- und langfristig substanzielle Verbesserungen im Transformationsprozess bewirken. „Viele mittelständische Zulieferer stehen gegenwärtig mitten im Transformationsdruck. Eine innovationsorientierte Beschaffung kann ihnen helfen, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln und Referenzprojekte aufzubauen“, unterstreicht Niklas Günther, Projektleiter für die TransMIT GmbH beim Transformationsnetzwerk der Automobilindustrie TeamMit. „Voraussetzung ist jedoch, dass Vergabeverfahren planbar und mittelstandstauglich ausgestaltet sind und Beschaffungsprozesse tatsächlich schneller und unbürokratischer werden.“

Haben Sie Fragen? - Ich helfe Ihnen gerne!

N.N.
André Schöppe
Fördermittelmanager
+49 (641) 94364-50