Das Land Hessen unterstützt bei innovativen Digitalisierungsvorhaben und auch bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit digitalem Bezug.
Mit Distr@l werden Vorhaben, die den Stand der digitalen Technik signifikant erhöhen, gefördert.
Distr@l ist dabei explizit themenoffen und legt den Fokus auf digitale anwendungsbezogene Vorhaben.
Die Förderung teilt sich in folgende Förderlinien auf:
- Machbarkeitsstudien (Förderlinie 1)
- Digitale Produktinnovationen (Förderlinie 2A)
- Digitale Prozessinnovationen (Förderlinie 2B)
- Digitale Pioniere (Förderlinie 2C)
- Wissens- und Transferprojekte zur Digitalisierung (Förderlinie 3)
- Validierungsforschung im digitalen Kontext (Förderlinie 4A)
- Wachstum im digitalen Kontext (Förderlinie 4B)
Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für:
- Machbarkeitsstudien bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 100.000,
- digitale Produktinnovationen zwischen 50 Prozent und 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 500.000,
- digitale Prozessinnovationen zwischen 50 Prozent und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 500.000,
- digitale Pioniere bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber
EUR 100.000, - Wissens- und Transferprojekte zur Digitalisierung bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 1 Million,
- Validierungsforschung im digitalen Kontext bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 1 Million, und
- Wachstum im digitalen Kontext im 1. Jahr bis zu 100 Prozent und im 2. Jahr bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 160.000.
Das Förderverfahren ist zweistufig. Ausnahme hier, für die Förderlinie 1 „Machbarkeitsstudien“ gilt ein einstufiges Antragsverfahren.
In der 1. Stufe reichen Sie bitte eine Projektskizze ein, in der 2. Stufe wird dann der Vollantrag erforderlich.