Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert investive Maßnahmen zur Optimierung des Energie- und Ressourcenbedarfs in Unternehmen.
Die Förderung ist technologieoffen, gefördert werden insbesondere:
- Prozess- und Verfahrensumstellungen, die zu Energie- und Ressourceneinsparungen führen, insbesondere energie- und ressourceneffiziente Technologien sowie energie- und ressourcenorientierte Optimierungen von Produktionsprozessen,
- Abwärmenutzung,
- Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, wenn diese eindeutig und überwiegend für Produktionsprozesse eingesetzt werden,
- energie- und/oder ressourceneffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte,
- Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess,
- Ersatz fossiler Energieträger durch erneuerbare Energieträger,
- Elektrifizierung von Prozessen.
Keine Förderungen sind möglich für:
- für gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen,
- wenn Sie schon mit der Maßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Größe Ihres Unternehmens und der Maßnahme ab:
- kleine Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten bei maximal EUR 1.200,00 für jede jährlich eingesparte Tonne Kohlenstoffdioxid,
- mittlere Unternehmen erhalten bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten bei maximal EUR 900,00 für jede jährlich eingesparte Tonne Kohlenstoffdioxid,
- große Unternehmen erhalten bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten bei maximal EUR 500,00 für jede jährlich eingesparte Tonne Kohlenstoffdioxid.
Förderfähige Kosten sind
- alle Kosten für die Umsetzung der Maßnahme,
- Nebenkosten für die Planung und Installation,
- Kosten für die Erstellung eines Energieeinsparkonzepts und die Begleitung der Umsetzung durch externe Energieberaterinnen oder Energieberater.
Sie können einen Zuschuss von maximal EUR 15 Millionen bekommen. Sie erhaltenn den Zuschuss erst nach Ende der Maßnahme
Die Anträge zur Förderung bearbeitet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Bei Antragstellung ist dem BAFA ein von einem Energieberater erstelltes Einsparkonzept vorzulegen. Für die Erstellung des Einsparkonzepts ist verpflichtend das vom BAFA auf der Website bereitgestellte Formular zu verwenden. Unternehmensexterne Energieberater müssen im Programm „Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme: Modul 1“ (Energieaudit) gemäß der Richtlinie über die Förderung von Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systemen zugelassen sein.
Bei Antragstellung ist dem BAFA ein von einem Energieberater erstelltes Einsparkonzept vorzulegen. Für die Erstellung des Einsparkonzepts ist verpflichtend das vom BAFA auf der Website bereitgestellte Formular zu verwenden. Unternehmensexterne Energieberater müssen im Programm „Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme: Modul 1“ (Energieaudit) gemäß der Richtlinie über die Förderung von Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systemen zugelassen sein.