fossile Energieträger

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Maßnahmen zur Optimierung des Energie- und Ressourcenbedarfs in Unternehmen. Die Förderung ist technologieoffen.

 Gefördert werden insbesondere:

  • Prozess- und Verfahrens­umstellungen, die zu Energie- und Ressourceneinsparungen führen, insbesondere energie- und ressourceneffiziente Technologien sowie energie- und ressourcenorientierte Optimierungen von Produktionsprozessen,
  • Abwärmenutzung,
  • Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, wenn diese eindeutig und überwiegend für Produktionsprozesse eingesetzt werden,
  • energie- und/oder ressourceneffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte,
  • Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess,
  • Ersatz fossiler Energieträger durch erneuerbare Energieträger,
  • Elektrifizierung von Prozessen

Keine Förderungen sind möglich:

  • für gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen,
  • wenn Sie schon mit der Maßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.

Wenn Sie Anlagen und Prozesse energetisch oder ressourcenorientiert optimieren wollen, können Sie einen Kredit von bis zu EUR 25 Millionen bekommen.
Die Höhe des Zuschusses bei der Tilgung des Kredits hängt von der Größe Ihres Unternehmens und Ihrer Maßnahme ab:

  • kleine Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten bei maximal EUR 1.200,00 für jede jährlich eingesparte Tonne Kohlenstoffdioxid,
  • mittlere Unternehmen erhalten bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten bei maximal EUR 900,00 für jede jährlich eingesparte Tonne Kohlenstoffdioxid,
  • große Unternehmen erhalten bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten bei maximal EUR 500,00 für jede jährlich eingesparte Tonne Kohlenstoffdioxid.

Sie können einen Tilgungszuschuss von maximal EUR 15 Millionen bekommen.

Förderfähige Kosten sind

  • alle Kosten für die Umsetzung der Maßnahme,
  • Nebenkosten für die Planung und Installation,
  • Kosten für die Erstellung eines Energieeinsparkonzepts und die Begleitung der Umsetzung durch externe Energieberaterinnen oder Energieberater.

Sie bekommen den Tilgungszuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet haben. Dazu müssen Sie nachweisen,

  • dass Sie das Geld aus dem Kredit für die Maßnahme ausgegeben haben,
  • dass die Maßnahme technisch ihre Leistung erfüllt.

Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Energieeffizienz-und-Prozessw%C3%A4rme-aus-Erneuerbaren-Energien-(295)/?redirect=497472

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buhlmann marc     

Marc Buhlmann B.A.

Fördermittelmanager

+49 (641) 94364-50