Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen.
Hierzu gehören insbesondere:
- Prozess- und Verfahrensumstellungen, die zu Energie- und Ressourceneffizienz führen, insbesondere Optimierungen von Produktionsprozessen und Optimierungen der Prozessführung oder des Verfahrens
- Nutzung von Abwärme, die durch Prozesse entsteht
- Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese eindeutig und überwiegend für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden
- Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
- Maßnahmen zur Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess
- Maßnahmen zum Einsatz erneuerbarer anstelle fossiler Energieträger
- Maßnahmen zur Elektrifizierung von Prozessen
- Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus
- Solarkollektoranlagen,
- Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse,
- Wärmepumpen
- Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) sowie zugehörige Software
Förderfähig sind darüber hinaus Aufwendungen für die Erstellung eines Einsparkonzepts und die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Energieberaterinnen oder Energieberater.
Die Fördermittel werden in einem wettbewerblichen Verfahren verteilt. Gefördert werden die Projekte mit der besten Fördereffizienz, das heißt die Projekte mit der höchsten jährlichen CO2-Einsparung je Fördereuro.
Eine festgelegte Förderquote gibt es nicht: Antragsstellende entscheiden im vorgegebenen Rahmen selbst, welche Förderung sie für die geplante Maßnahme beantragen. Die Förderquote kann bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Zu bedenken ist: Je höher die durch eine Maßnahme erzielte CO2-Einsparung im Vergleich zur beantragten Fördersumme, desto besser sind die Chancen im Wettbewerb. Die maximale Förderung pro Vorhaben liegt bei EUR 15 Millionen.
Es sind mehrere Wettbewerbsrunden pro Jahr mit entsprechenden Stichtagen und Budget vorgesehen. Wird das in einer Wettbewerbsrunde zur Verfügung stehende Budget um 50 Prozent überzeichnet, kann die Runde vorzeitig beendet werden.
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
Wettbewerbsrundenübersicht
Nr. | Wettbewerbsrunden | Budget |
---|---|---|
2/2025 |
01.03.2025 – max. 30.04.2025 | 60.000.000 € |
1/2025 |
01.01.2025 – max. 28.02.2025 | 60.000.000 € |
5/2024 |
01.11.2024 – max. 31.12.2024 |
60.000.000 € |