Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert investive Maßnahmen von Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland.
Im Modul 6 Elektrifizierung von Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen sind Investitionen zum Austausch oder zur Umrüstung von Anlagen förderfähig, sodass diese mit elektrischer Energie betrieben werden.
Sie bekommen die Förderung für
- den Austausch von Bestandsanlagen, die Erdgas, Kohle oder fossiles Öl (Mineralöl) nutzen, durch elektrisch zu betreibende Neuanlagen und
- die Umrüstung von Anlagen, die Erdgas, Kohle oder fossiles Öl (Mineralöl) nutzen, sodass diese mit elektrischer Energie zu betreiben sind.
Keine Förderung bekommen Sie
- für gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen,
- wenn Sie schon mit der Maßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 33 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten und hat eine Maximalgrenze von EUR 200.000.
Förderfähige Kosten sind
- alle Kosten für die Umsetzung der Maßnahme,
- Nebenkosten für die Planung und Installation.
Sie bekommen den Zuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet haben. Dazu müssen Sie nachweisen,
- dass Sie das Geld für die Maßnahme ausgegeben haben und
- dass die Maßnahme technisch ihre Leistung erfüllt.
Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Die Anträge zur Förderung bearbeitet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).