Aufgrund des steigenden Wasserbedarfs im Gartenbau und der Bedrohung der Erträge durch möglichen Wassermangel im Gartenbau hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft dieses Vorhaben ins Leben gerufen.

Förderzweck und Förderziel

Ziele und Hintergrund der Förderung

  • Steigender Wasserbedarf im Gartenbau: Wegen zunehmender Trockenphasen infolge der Klimakrise wird der Wasserbedarf im Gemüse- und Obstbau erheblich steigen.
  • Bedrohung für Erträge: Wassermangel kann im Gartenbau zu erheblichen Ertragseinbußen oder Totalausfällen führen.
  • Bisherige Maßnahmen unzureichend: Zwar gibt es pflanzenbauliche Maßnahmen (z. B. wassersparende Kulturführung), doch allein reichen sie nicht aus, um die Wasserversorgung zu sichern.
  • Regionale Wasserverteilung notwendig: Wegen konkurrierender Wasserbedarfe (z. B. durch andere Nutzergruppen) braucht es ein regional koordiniertes Wassermanagement.

Förderziel

  • Entwicklung und Umsetzung betriebsspezifischer Wassermanagementkonzepte in Gartenbaubetrieben.
  • Optimierung der Wassernutzung, auch durch Speicherung von Oberflächenwasser (z. B. Speicherbecken, Retentionsflächen).
  • Quantifizierung des Wasserbedarfs im Gartenbau zur Einbindung in regionale Wassermanagementprozesse.
  • Förderung der überbetrieblichen Zusammenarbeit mit anderen Landnutzern und Behörden.

Zweck des Modell- und Demonstrationsvorhabens (MuD)

  • Unterstützung von Praxisbetrieben bei der Erstellung oder Weiterentwicklung betrieblicher Wassermanagementkonzepte.
  • Identifikation und Optimierung angepasster Bewässerungsmaßnahmen.
  • Einbindung des Gartenbaus in regionale Wassermanagementstrategien.
  • Förderung eines intensiven Wissenstransfers, um möglichst viele Betriebe zur Umsetzung solcher Konzepte zu motivieren.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Anbieter von Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen, die ein Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) zur Wasserbereitstellung im Gartenbau durchführen.

2.1 Modellregionen

Drei Modellregionen in Deutschland:

  • Zwei für Freilandgemüsebau (inkl. Erdbeeren möglich)
  • Eine für Obstbau (Baumobst)

Auswahlkriterien für Regionen:

  • Bewässerung ist gängige Praxis (auch Frostschutz)
  • Konflikte oder Probleme mit Wasserbereitstellung vorhanden oder absehbar
  • Betriebe zeigen Interesse an Wassermanagement und Speicherlösungen
  • Vorhandene Organisationsstrukturen sind aktiv und kooperationsbereit

2.2 Gesamtkoordination (Thünen-Institut für Betriebswirtschaft)

  • Berichterstattung ans BMEL
  • Koordination und Unterstützung der Modellregionen
  • Definition von Bewertungsindikatoren
  • Ökonomische und fachliche Auswertung der Maßnahmen
  • Erstellung von Leitfäden für Wassermanagement und ggf. Verbandgründung
  • Durchführung regionaler und überregionaler Wissenstransfermaßnahmen
  • Einbindung externer Wissensträger

2.3 Regionalkoordination

  • Betreuung und Beratung der Demonstrationsbetriebe
  • Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung betrieblicher Wassermanagementkonzepte
  • Förderung überbetrieblicher Zusammenarbeit (z. B. Speicherbecken, Drainage, Wasserentnahme)
  • Organisation von Wissenstransferveranstaltungen
  • Aufbau einer regionalen „Community of Practice“

2.4 Demonstrationsbetriebe

  • Aktive Mitarbeit bei Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen
  • Keine Investitionsförderung, aber Aufwandserstattung möglich
  • Teilnahme an Veranstaltungen und Erfahrungsaustausch
  • Zusammenarbeit mit anderen Betrieben und Akteuren innerhalb und außerhalb der Modellregion

2.5 Wissenstransfer

Zielgruppengerecht, modern und über klassische Formate hinausgehend – Austausch:

  • Innerhalb und zwischen Modellregionen
  • Mit Regionen ohne Wassermanagement-Erfahrung
  • Mit erfahrenen „Wissensträgern“
  • Organisiert durch eine Projektarbeitsgruppe (PAG) mit allen Beteiligten (Koordinatoren, BMEL, BLE)

Zuwendungsempfänger und Zuwendungsvoraussetzungen

Wer kann gefördert werden?

  • Zuwendungsempfänger sind Anbieter von Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen in Funktion als Regionalkoordination.
  • Zulässig sind natürliche oder juristische Personen mit Sitz in Deutschland, unabhängig von der Rechtsform.

Voraussetzungen für die Regionalkoordination

  • Fachlich geeignete Einrichtungen (z. B. Landwirtschaftskammern, Landesinstitutionen), idealerweise mit Sitz in der Modellregion.
  • Nachgewiesene Erfahrung mit ähnlichen Projekten und langjährige regionale Verankerung.
  • Fachpersonal mit regelmäßiger Schulung, deutschsprachiger Ansprechpartner.
  • Fähigkeit zum produktneutralen Wissenstransfer vor Ort (z. B. Feldtage, Online-Angebote).
  • Nachweis regionaler und überregionaler Vernetzung mit relevanten Akteuren.

Fördervoraussetzungen

  • Praxisnahe Umsetzung mit Demonstrationscharakter im Gartenbau.
  • Maßnahmen müssen eine Verbesserung der Wasserbereitstellung bewirken können.
  • Gründliche Projektbeschreibung und Begründung des Vorhabens erforderlich.
  • Dokumentierter Wissenstransfer in und über die Modellregion hinaus.
  • Nachweis fachlicher Qualifikation, ordnungsgemäßer Geschäftsführung und korrekter Verwendung der Fördermittel.
  • Ergebnisse müssen öffentlich zugänglich sein.

Auswahl und Beteiligung von Demonstrationsbetrieben

  • Erste Auswahl durch Absichtserklärungen, die mit der Projektskizze eingereicht werden.
  • Nach Förderzusage: öffentliche Ausschreibung der Teilnahme durch Regionalkoordination.
  • Berücksichtigung regionaler Besonderheiten und Teilnahmevoraussetzungen laut Förderrichtlinie.
  • Beteiligung konventioneller und ökologischer Betriebe erwünscht.
  • BMEL und BLE behalten sich Mitbestimmung bei der Auswahl vor.

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Art der Förderung

  • Projektförderung auf Ausgabenbasis (Anteilsfinanzierung), in begründeten Fällen Vollfinanzierung möglich.
  • Alternativ auch Kostenbasisförderung bei gewerblichen Einrichtungen.
  • Laufzeit des Vorhabens: bis zu 4 Jahre.
  • Förderung ist abhängig von der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.

Rahmenbedingungen

  • Keine Pauschalförderung möglich (aus beihilferechtlichen Gründen).
  • Eigenbeteiligung der Zuwendungsempfänger ist grundsätzlich erforderlich.
  • Forschungsdaten müssen nach Projektabschluss öffentlich zugänglich gemacht werden.
  • Allgemeine Betriebskosten (z. B. Ausstattung, Wartung) und Mehrwertsteuer sind nicht förderfähig (außer bei nicht rückerstattbarer MwSt.).
  • Öffentliche Forschungseinrichtungen werden nur für ihren zusätzlichen Aufwand gefördert.

5.1 Förderung für Wissenstransferanbieter

Gefördert werden projektbezogene Ausgaben wie:

  • Personalkosten
  • Reisekosten
  • Sachmittel (keine Investitionen)
  • Honorare für Referenten
  • Kosten für Wissenstransfer mit Demonstrationsbetrieben
  • Vergütung von erfahrenen Fachleuten aus anderen Regionen

5.2 Förderung für Demonstrationsbetriebe

  • Finanzielle Unterstützung erfolgt über die Regionalkoordination:
  • Erstattung von Sachmitteln, z. B. für Wissenstransfermaßnahmen
  • Reisekostenerstattung (z. B. Projekttreffen, Schulungen)
  • Aufwandsentschädigung: bis 35 €/Stunde bei zusätzlichem Aufwand
  • Hinweis: Investitionen (z. B. Technikanschaffungen) sind nicht förderfähig

Vertragliche Regelungen

Demonstrationsbetriebe schließen Kooperationsvereinbarungen mit der Regionalkoordination.

Diese regeln:

  • Zusammenarbeit und Datennutzung
  • Durchführung von Vor-Ort-Veranstaltungen
  • Teilnahme an Erhebungen auf Betriebsflächen

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Haben Sie Fragen? - Ich helfe Ihnen gerne!

    

André Schöppe

Fördermittelmanager

+49 (641) 94364-50