Gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

Gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

transmit_teammit_foerdertipp_mobilität_autonom_web.jpg

Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten zum Thema KI-basierte klimaneutrale Mobilitätssysteme in Modellregionen im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland der Bundesregierung, Bundesanzeiger vom 11.02.2026

Durchbrüche in der Künstlichen Intelligenz treiben seit Jahren eine rasante technologische Entwicklung voran und ermöglichen zunehmend disruptive Anwendungen in Alltag, Industrie und Medizin. Diese Fortschritte gehen mit einem stark wachsenden Bedarf an Rechenleistung einher, der weltweit den schnellen Ausbau energieintensiver Rechenzentren sowie energieeffizienter Edge-Systeme erfordert. Um KI nachhaltig nutzbar zu machen, werden leistungsfähige und zugleich energieeffiziente Prozessorlösungen dringend benötigt. Die Förderrichtlinie ist eine Flaggschiff-Maßnahme der „Hightech Agenda Deutschland“ und Teil der Mikroelektronik-Strategie zum Ausbau von Kompetenzen im Chipdesign.

Förderziel

Die Förderrichtlinie unterstützt die Entwicklung und Nutzung KI-basierter und emissionsarmer Mobilitätstechnologien, um regionale Mobilitätssysteme klimafreundlich zu gestalten. Auch neue Mobilitätsformen wie autonome Seil- und Hochbahnsysteme und deren Integration in bestehende Systeme sind förderfähig.

Zweck der Förderung
Die Maßnahme soll:

  • zum Technologietransfer beitragen
  • die Klimaziele der Bundesregierung unterstützen
  • klimaneutrale Mobilitätslösungen gezielt entwickeln, skalieren und verbreiten
  • den Verkehrssektor (ca. 22 % der Treibhausgasemissionen) bei der Emissionsreduktion unterstützen

 Zuwendungszweck
In großräumigen Modellregionen (z. B. Metropol- oder Regiopolregionen) sollen nachhaltige Mobilitätsinnovationen in Reallaboren unter realen Bedingungen getestet, validiert und für eine übertragbare Umsetzung vorbereitet werden.
Im Mittelpunkt steht die Erschließung von CO₂-Reduktionspotenzialen durch den Einsatz von KI im regionalen Mobilitätssystem.

Inhaltliche Schwerpunkte
Gefördert werden insbesondere:

  • KI-gestützte Effizienzsteigerungen
    • autonomes Fahren
    • intelligente Verkehrssteuerung
    • Routenoptimierung
    • dynamische Verkehrsflussanpassung in Echtzeit
  • Innovative Mobilitätsformen, z. B. autonome Seil- oder Hochbahnsysteme
  • Technologie-Governance mit Regelungs-, Steuerungs- und Kontrollmechanismen
  • Entwicklung und Umsetzung von regionalspezifischen Transformationszielen und Wirkungspfaden

Transfer und Umsetzung
Die Projekte sollen in institutionell verankerte, strategiegeleitete Rahmenbedingungen eingebettet sein.
Akteure aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft entwickeln gemeinsam – wissenschaftlich begleitet – konkrete Transferpfade hin zu einem klimaneutralen Mobilitätssystem.
Diese müssen: konzipiert, politisch verankert, anhand messbarer Indikatoren bewertet und teilweise umgesetzt werden.
Gefördert werden Verbundprojekte, die:

  • innovative, KI-gestützte Lösungen für klimaneutrale Mobilität entwickeln
  • technologische und gesellschaftliche Innovationen kombinieren (soziotechnologischer Ansatz)
  • inter- und transdisziplinär sowie partizipativ arbeiten
  • eine projektbegleitende Wirkungsevaluation durchführen

Gegenstand der Förderung

Bestehende regionale Mobilitätssysteme werden durch technologiegetragene und klimafreundliche Lösungen auf mehr Nachhaltigkeit justiert. Hierbei sollen vielversprechende Möglichkeiten der KI auf System- und Prozessebene genutzt werden. Zentral ist der Aufbau oder die Weiterentwicklung des Mobilitätssystems aus einer regionalspezifischen Bedarfslage heraus und entlang von Transformationspfaden, die von einem breiten Akteurskreis entwickelt und getragen werden.

Verbindliche Themenfelder für alle Verbünde

1. Innovative technologische Lösungen
Integration KI-gestützter Technologien (ggf. kombiniert mit sozialen Innovationen) in bestehende regionale Mobilitätssysteme, z. B.:

  • Elektromobilität
  • automatisiertes und autonomes Fahren
  • autonome On-Demand-Mobilität
  • robotikbasierte Mobilitätslösungen
  • intelligente Verkehrssteuerung
  • vernetzte Mobilitätsdienste
  • emissionsfreie Antriebssysteme
  • Hoch- oder Seilbahnsysteme

Im Bereich autonomes Fahren ist eine Anbindung an die Initiative „Ecosystem Mobility 4.0“ vorgesehen bzw. erwünscht.

2. Passfähige Governance-Arrangements
Entwicklung regionalspezifischer Governance-Strukturen für neue Mobilitätstechnologien, einschließlich:

  • rechtlicher Rahmenbedingungen (Zulassung, Haftung, Datenschutz)
  • technischer Standards (Sicherheit, Schnittstellen)
  • ethischer Leitlinien und KI-Regulierung
  • Beteiligungsprozesse
  • Koordination zwischen Politik, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft

3. Innovative Transformationspfade

  • Entwicklung verbindlicher regionaler Transformationsziele
  • Definition von Wirkungs- und Zeitpfaden
  • Beteiligung zentraler regionaler Akteure
  • Erarbeitung skalierbarer und übertragbarer Lösungen

4. Inter- und transdisziplinärer Forschungsansatz

  • Systemische Integration technologischer, wirtschaftlicher, politischer und gesellschaftlicher Perspektiven
  • Frühzeitige, kontinuierliche und strukturierte Beteiligung relevanter Gruppen (Wirtschaft, Kommunen, Zivilgesellschaft)
  • Moderation möglicher Zielkonflikte
  • Nutzung KI-gestützter Beteiligungsformate

5. Wirkungsevaluation

  • Projektbegleitende Evaluation der Nachhaltigkeitswirkungen
  • Orientierung an etablierten Indikatoren (SDGs, Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, SUMI)
  • Berücksichtigung möglicher Rebound-Effekte
  • Bewertung über die Projektlaufzeit hinaus

Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind

  1. Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
  2. Kommunen und Landkreise, kommunale Einrichtungen einschließlich öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (unter anderem Zweckverbände), Metropolregionen, Regiopolregionen, kommunale Unternehmen, Verkehrsverbünde sowie Einrichtungen der Länder,
  3. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie
  4. gesellschaftliche Organisationen wie zum Beispiel Stiftungen, Vereine und Verbände.

  Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Förderung ist die projektbezogene Zusammenarbeit von drei oder mehr unabhängigen antragstellenden Partnern in einem Verbund. Dabei müssen die erforderlichen fachlichen Kompetenzen und Qualifikationen im Technologiebereich sowie für eine systemische Herangehensweise für inter- und transdisziplinäres Forschen vorhanden sein.

Verbundpartner
Ein Verbund besteht aus mindestens drei Antragstellern (inklusive Verbundkoordinator), davon

  1. eine interkommunale beziehungsweise intraregionale Institution (zum Beispiel Metropolregion, Regiopolregion oder Zweckverband mit zuwendungsfähiger Rechtsform),
  2. eine Hochschule oder eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung,
  3. ein weiterer Partner (wie Unternehmen, Verband, zivilgesellschaftliche Organisation, Kommune, Forschungseinrichtung), der nach Möglichkeit in der jeweiligen Modellregion ansässig ist (zum Beispiel Sitz der Geschäftsstelle).


Die Verbundpartner müssen eine tragende Rolle in dem gewählten Themenfeld haben (Federführung für einen Themenbereich oder mindestens für ein Arbeitspaket desselben).
Nichtwissenschaftliche Akteure (Praxispartner) müssen in jedem Fall in den Verbund einbezogen werden. Diese sind als Projektpartner mit eigener Zuwendung eingebunden (siehe Nummer 4.2 Buchstabe a und c).

Art der Förderung
Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss

  • Laufzeit: bis zu 5 Jahre
  • Phase 1 (bis zu 3 Jahre): Grundlagen, Konzept, Erprobung
  • Phase 2 (bis zu 2 Jahre): Umsetzung, Verstetigung, Transfer
  • Die Mittel für Phase 2 sind zunächst gesperrt
  • Nach 2,5 Jahren erfolgt eine Bewertung anhand eines Abbruchmeilensteins
  • Die Vorhabenbeschreibung muss den gesamten Förderzeitraum abdecken

Förderhöhe
Fördersumme pro Verbundprojekt: maximal 5 Mio. €
Bemessungsgrundlagen und Förderquoten
Unternehmen & wirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen

  • Förderbasis: zuwendungsfähige projektbezogene Kosten
  • Anteilsfinanzierung gemäß beihilferechtlichen Vorgaben (AGVO)
  • Angemessene Eigenbeteiligung verpflichtend

Hochschulen & nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen

  • Förderbasis: zuwendungsfähige projektbezogene Ausgaben(Helmholtz & Fraunhofer: Kostenbasis)
  • Förderung bis zu 100 % möglich (je nach Beihilferecht)
  • Bei nichtwirtschaftlichen Vorhaben an Hochschulen/Universitätskliniken:
    • zusätzlich 20 % Projektpauschale

Kommunen

  • Förderbasis: projektbezogene Ausgaben (ggf. Kosten)
  • Eigenbeteiligung erwünscht, aber keine Voraussetzung

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Kontaktdaten:
TransMIT GmbH
Telefon: +49 (6 41) 9 43 64–50
E-Mail:   Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Haben Sie Fragen? - Ich helfe Ihnen gerne!

N.N.
André Schöppe
Fördermittelmanager
+49 (641) 94364-50