Nachhaltige Schifffahrt

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert mit dem Maritimen Forschungsprogramm Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für die maritime Wirtschaft in den Bereichen Schiffstechnik, Schifffahrt, Meerestechnik und der maritimen Produktion. Es richtet sich an alle innovativen Akteure, die zukunftsweisende Technologien und Dienstleistungen in den maritimen Einsatz bringen wollen. Dazu gehören neben Werften und Reedereien die gesamte deutsche Zulieferindustrie sowie Anbieter von Produkten und Dienstleistungen für das vielfältige maritime Einsatzspektrum.

Das Maritime Forschungsprogramm bildet die gesamte Wertschöpfungskette ab – von der Materialentwicklung über digitalisierte Produktion bis in die demonstrierte Einsatzfähigkeit komplexer maritimer Systeme.

Das Forschungsprogramm beinhaltet fünf Förderschwerpunkte, die Ideen und Innovationen auch über Branchengrenzen hinweg hervorbringen sollen. Durch die Bündelung von Forschung und Entwicklung in einem Forschungsprogramm der Bundesregierung wird der Weg in grüne, moderne und digitale maritime Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren geebnet. Somit kann Deutschland in Zukunftsfeldern der maritimen Wirtschaft seine Technologieführerschaft ausbauen und die eigene Position im internationalen Wettbewerb festigen. Die Förderschwerpunkte:

MARITIME.zeroGHG – Klimaneutrales Schiff
MARITIME.green – Maritimer Umweltschutz
MARITIME.smart – Maritime Digitalisierung
MARITIME.safe – Maritime Sicherheit
MARITIME.value – Maritime Ressourcen

Die Förderung richtet sich vorwiegend an industriegeführte Verbünde.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen 2 (KMU) sowie Start-ups ist ausdrücklich erwünscht.

Antragsberechtigt sind auch Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie des Bundes, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen.

Die Beihilfeintensität pro Beihilfeempfänger darf folgende Sätze nicht überschreiten:

  • 100 % der beihilfefähigen Kosten für Grundlagenforschung,
  • 50 % der beihilfefähigen Kosten für industrielle Forschung,
  • 25 % der beihilfefähigen Kosten für experimentelle Entwicklung,
  • 50 % der beihilfefähigen Kosten für Durchführbarkeitsstudien

Die Laufzeit der Projekte soll im Regelfall drei Jahre nicht überschreiten.

Zweistufiges Antragsverfahren.

https://www.ptj.de/maritimes-forschungsprogramm

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buhlmann marc     

Marc Buhlmann B.A.

Fördermittelmanager

+49 (641) 94364-50