E-Mobilität Hessen

Die Fördermaßnahme richtet sich an alle Unternehmen sowie wissenschaftliche und öffentliche Einrichtungen in Hessen. Gefördert werden hauptsächlich Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die Innovationen für die Elektromobilität zum Inhalt haben

Gefördert werden können sowohl Verbundprojekte als auch Einzelprojekte.
Das Förderprogramm ist grundsätzlich für alle Themen und Technologien offen, die im Rahmen der elektrischen Mobilität (Batterie und Brennstoffzelle) von Bedeutung sind. Die Projekte sollen dabei Schwerpunkte in mindestens einem der folgenden Handlungsfelder aufweisen:

  • Elektromobilität als Teil urbaner Mobilität,
  • Elektromobilität als Teil von Mobilität im ländlichen Raum,
  • Vernetzung mit dem ÖPNV,
  • Wirtschaftsverkehr und City-Logistik,
  • Technologieerprobung in den Bereichen Infrastruktur, Öffentlicher Verkehr und Transport-/
  • Transitverkehr,
  • Batterietechnik und elektrische Antriebskomponenten,
  • Sicherheit und Lebenszyklusbetrachtung von Fahrzeugbatterien aus Serienfertigung,
  • Rohstoffeinsatz und Wiederverwertung von Fahrzeugbatterien,
  • Material- und Leichtbautechnologien,
  • Anwendungen von Elektromobilität in Nutz- und Sonderfahrzeugen und deren Erprobung unter Alltagsbedingungen,
  • Anwendungen von Elektromobilität im öffentlichen Verkehr,
  • Entwicklung und Einsatz von Ladetechnologien,
  • Digitale Technologien zum Energie-, Lade- und Flottenmanagement, Netzmonitoring-,
  • Buchungs- und Abrechnungssysteme,
  • Geschäfts-, Betreiber- und Betriebsmodelle,
  • Entwicklung, Erprobung und Einsatz von Abrechnungssystemen im Kontext mit Mobilitätskonzepten,
  • Evaluierung des Alltagsbetriebs von Elektrofahrzeugen,
  • Wasserstoff- und Brennstoffzellensysteme.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen; eine Beschränkung auf KMU besteht nicht. Da die Zuwendung dazu führen soll, wirtschaftlich verwertbare und übertragbare Ergebnisse im Sinne einer Technologie- und Standortförderung hervorzubringen, werden entsprechende Vorhaben bevorzugt gefördert. Allen Interessenten und insbesondere Privatpersonen wird empfohlen, vor der Einreichung von Unterlagen eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um zu prüfen, ob der beabsichtigte Zuwendungszweck formal und inhaltlich die Fördervoraussetzungen erfüllt.

Die Zuwendung erfolgt als anteiliger Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Projektausgaben. Unternehmen sowie alle weiteren juristischen und natürlichen Personen erhalten eine Förderquote von bis zu 50 % ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Universitäten, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen können mit bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

Bei den hessischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften ist in bestimmten Fällen sogar eine Förderquote von bis zu 100 % möglich.

Zweistufiges Antragsverfahren. Die Antragstellung kann jederzeit erfolgen. Die HA Hessen Agentur GmbH betreut das Förderprogramm als Projektträger für das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.

https://www.innovationsfoerderung-hessen.de/elektromobilitaet

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buhlmann marc     

Marc Buhlmann B.A.

Fördermittelmanager

+49 (641) 94364-50