Gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

Gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages
E-Fuels
Bild-Design: © Niklas Günther via Canva unter Nutzung von KI

Vor dem Hintergrund der nationalen und europäischen Klimaziele sowie das Bundes-Klimaschutzgesetz startet das BMFTR mit der Förderrichtlinie die Forschungs- und Entwicklungsförderung, um u.a. einen beschleunigten Beitrag zur klimaneutralen Mobilität zu leisten.

• Gefördert werden risikoreiche FuE-Vorhaben entlang der E-Fuel-Wertschöpfungskette, einschließlich notwendiger CCU-Technologien. Ziel ist ein Proof of Concept bis etwa TRL 3.
• Antragsberechtigt: Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kommunale Einrichtungen und weitere Rechtspersonen. Eine Betriebsstätte/Niederlassung in Deutschland ist erforderlich. Industriebeteiligung ist ausdrücklich erwünscht.
• Projektlaufzeit: in der Regel 3 Jahre, begründet auch kürzer oder länger möglich. Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
• Förderquote Unternehmen: je nach FuE-Kategorie grundsätzlich max. 50 % industrielle Forschung bzw. 25 % experimentelle Entwicklung. Zuschläge für KMU und bestimmte Kooperationen sind möglich; insgesamt kann die Quote bei industrieller Forschung/experimenteller Entwicklung auf bis zu 80 % steigen. Kleine Unternehmen: +20 Prozentpunkte, mittlere: +10 Prozentpunkte.
• Forschungseinrichtungen/Hochschulen: bei nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten Förderung bis zu 100 %; Hochschulen und Universitätskliniken erhalten zusätzlich eine 20-%-Projektpauschale.
• Skizzenfrist: 30.11.2026. Zweistufiges Verfahren: zunächst Projektskizze, danach werden positiv bewertete Vorhaben zur förmlichen Antragstellung aufgefordert. Die Skizzenfrist ist formal keine Ausschlussfrist, spätere Einreichungen können aber unberücksichtigt bleiben.
• Einreichung: über easy-Online.
• Kontakt: Projektträger Jülich (PtJ), Geschäftsbereich Energie- und Wasserstoff-Forschung; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..
• Gültigkeit der Richtlinie: zunächst bis 30.06.2027; bei Verlängerung der AGVO entsprechend länger, maximal bis 31.12.2031.
• Fokus: Die Ausschreibung ist klar forschungsorientiert und vorwettbewerblich. Ein Vorhaben sollte einen deutlichen Technologiesprung, ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko und eine glaubhafte spätere Skalierungs-/Transferperspektive zeigen.

Für Details und alles Weitere besuchen Sie https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2026/09/2026-09-22-bekanntmachung-e-fuels.html

Hinweis: Sämtliche Fördertipps und Angaben dienen ausschließlich zur allgemeinen Orientierung und stellen keine verbindliche Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Förderberatung dar. Die Inhalte entsprechen dem Informationsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bzw. Überstellung (Stand: 06.10 2026). Trotz sorgfältiger Recherche können Fehler, Unvollständigkeiten oder zwischenzeitliche Änderungen nicht ausgeschlossen werden. Förderbedingungen und individuelle Voraussetzungen können sich jederzeit ändern. Bitte prüfen Sie daher alle Angaben eigenständig anhand der jeweils aktuellen offiziellen Quellen und wenden Sie sich bei Bedarf an die zuständige Förderstelle. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen sowie für etwaige Schäden, die aus darauf basierenden Entscheidungen und Maßnahmen resultieren, wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

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